01.09.2003 · Fachbeitrag · Medizinische Notwendigkeit nach § 1 GOZ
Im Privatbereich ist auch eine sehr gute Versorgung als medizinisch notwendig anzusehen!
Immer wieder zweifeln in letzter Zeit private Krankenversicherungen die Notwendigkeit zahnärztlicher Behandlungsmaßnahmen an - insbesondere im Zusammenhang mit Einlagefüllungen, Kronenverblendungen und Implantaten. Die jahrzehntelange Erstattungspraxis aller Versicherer zeigt jedoch, dass auch von ihnen zum Beispiel Inlay-Versorgungen bisher selbstverständlich als notwendig angesehen wurden. In der Werbung argumentieren die privaten Versicherungen ja gerade damit, dass sie die Kosten auch für besonders aufwendige Behandlungen übernehmen.
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