Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Leserservice

    Beihilfevorschriften können abgerufen werden

    | Die aktuellen Beihilfevorschriften des Bundes mit Stand vom 28. August 2000, die von den Ländern Bayern, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie den fünf neuen Bundesländern angewendet werden, können bei Bedarf kostenlos bei der Redaktion unter dem Stichwort „Beihilfevorschriften“ angefordert werden (IWW Institut, Bergstraße 18, 59394 Nordkirchen, Fax 02596/92280). |