Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Sie fragen - wir antworten!

    | Nachfolgend beantworten wir Fragen zur Abrechnung der histologischen Untersuchung einer Zyste und einer erweiteren Fissurenversiegelung. |

    Abrechnung der histologischen Untersuchung einer Zyste?

    Frage: „In Ihrer Mai-Ausgabe schreiben Sie, dass die Zyste zur Abklärung in ein Labor geschickt werden sollte. Wie können wir diese Leistung abrechnen?“

     

    Antwort: Wird eine Zyste oder sonstiges Weich- bzw. Hartgewebe zur histologischen Untersuchung in ein Fachlabor geschickt, gibt es für die Einsendung oder für die Aufbereitung keine eigene Abrechnungsposition. Sie können für die Zystenentfernung die entsprechende GOZ-Nr. 3190 oder 3290, für eine Exzision die GOZ-Nr. 3080 oder 3090 oder auch für eine Probeexzision die GOÄ-Nr. 2401 oder 2402 abrechnen.Labore stellen in der Regel Röhrchen mit Formalinlösung zur Verfügung, dazu Kästen zur Lagerung und Versand bzw. Versandtaschen. Je nach Vereinbarung wird das Untersuchungsmaterial abgeholt oder mit der Versandtasche über den Postweg verschickt. Fallen Portokosten an, können Sie diese dem Patienten in Rechnung stellen.