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  • 06.05.2008 | Laborleistungen

    Abrechnung zahntechnischer Leistungen nach BEB bei Aufbissbehelfen und Schienen

    Für die Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen gibt es in der BEB mehr als dreimal so viele Gebührennummern wie im BEL. Weil die Gebühren der BEB oft nicht vollständig genutzt bzw. angewendet werden, wird bei der Berechnung der zahntechnischen Leistungen gerade in diesem Bereich das Honorarpotenzial oft nicht ausgeschöpft. Die BEB sieht für die Abrechnung von Aufbissbehelfen und Schienen folgende Leistungen als Kernpositionen vor:  

     

    Die wesentlichen BEB-Positionen für Aufbissbehelfe und Schienen

    BEB-Nr.  

    Leistungsbezeichnung  

    7601  

    Schiene tiefgezogen  

    7602  

    Schiene tiefgezogen – zweiphasig –  

    7603  

    Knirscherschiene aus Kunststoff  

    7604  

    Knirscherschiene aus Weichkunststoff  

    7605  

    Retentionsschiene  

    7606  

    Medikamententrägerschiene  

    7611  

    Schienungskappe aus Kunststoff  

    7612  

    Schienungskappe aus Metall  

    7613  

    Aufbisskappe aus Kunststoff  

    7614  

    Aufbisskappe aus Metall  

    7621  

    Adjustierte Aufbissschiene  

    7622  

    Aufbissschiene nach Schöttl  

    7623  

    Aufbissschiene nach Shore  

    7624  

    Aufbissplatte nach Schulz-Bongert  

    7625  

    Bissführungsplatte  

     

    Allgemeine Abrechnungshinweise

    Zur Herstellung von Schienen benötigt man in der Regel drei Modelle. Zwei Modelle entstehen durch die Ober- und Unterkieferabformung. Das dritte Modell resultiert aus einem meist erforderlichen Dubliervorgang, der mit der BEB-Nr. 0241 (Dublieren eines Modelles oder Modellteils) berechnet wird. Die Modelle werden nach der BEB-Nr. 0002 (Modell aus Superhartgips) berechnet. Daneben können die Kosten bzw. Materialien, die für die Abformungen anfallen, gemäß § 4 Abs. 3 GOZ berechnet werden. Die BEB-Nr. 0001 (Modell aus Hartgips) kommt hierbei nicht zum Ansatz, da dieses Modell nur für die Herstellung von Planungs- und Situationsmodellen auf Grund der Beschaffenheit (geringe Materialhärte) geeignet ist.  

     

    Weiterhin fällt für Schienen und Aufbissbehelfe die Einstellung im Mittelwertartikulator an, es sei denn, die Einstellung im Artikulator wird gleichzeitig im Zusammenhang mit funktionsanalytischen bzw. funktionstherapeutischen Leistungen erbracht.