01.02.2001 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Privatversicherung muss Kosten für implantatgetragenen Zahnersatz erstatten
Im Gegensatz zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Urteile vom 13. Juli 1995, Az: 5 U 94/93, und 22. Oktober 1997, Az: 5 U 94/97) hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 20. November 1998 (Az: 13 O 2695/96) die private Krankenversicherung auf Grund der Klage eines Patienten verpflichtet, diesem die vollständigen Kosten für die bei ihm durchgeführte Implantatversorgung zu erstatten.
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