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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Die Dienstaufsichtsbeschwerde - eine stumpfe Waffe?

    | Eine typische Szene aus dem zahnärztlichen Alltag: Zum wiederholten Male schreibt eine Beihilfestelle einem Patienten, die Liquidation seines Zahnarztes sei fehlerhaft, bestimmte Leistungen und Materialien dürften überhaupt nicht berechnet werden. Falls schon bezahlt sei, solle man den zu Unrecht geforderten Betrag schleunigst zurückverlangen. Die Ursache: Der jeweilige Sachbearbeiter ist - trotz mehrfachen Hinweises in der Vergangenheit - nicht willens oder in der Lage, zwischen den beiden Rechtssystemen GOZ und Beihilfe-Richtlinien zu unterscheiden. Oder er interpretiert beide schöpferisch auf seine eigene - erstattungsverhindernde - Weise. |