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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Dentinadhäsive Rekonstruktionen: Führen Universitätsgutachten endlich zur Klärung der Streitfrage?

    | Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 23. Januar 2003 (Az: III ZR 161/02) keine eigene Entscheidung über die streitige Frage der Abrechnung dentin-adhäsiver Mehrschichtrekonstruktionen getroffen, sondern den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt am Main zur weiteren Abklärung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zurückverwiesen (siehe „Privatliquidation aktuell“ Nr. 2/2003, Seite 1). Leider weigern sich daher die privaten Krankenversicherungen nach wie vor, die Analogabrechnung der dentin-adhäsiven Mehrschichtrekonstruktionen nach den GOZ-Nrn. 215 ff. anzuerkennen. Sie nehmen noch immer häufig lediglich eine Erstattung auf der Grundlage der Abrechnung der GOZ-Nrn. 205 ff. vor. |