01.03.2004 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Dentinadhäsive Rekonstruktion: Noch immer keine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt!
Mehr als ein Jahr ist vergangen, seit der Bundesgerichtshof am 23. Januar 2003 (Az: III ZR 161/02) in Sachen Analogabrechnung der dentinadhäsiven Rekonstruktion die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. März 2002 (Az: 2/16 S 173/99) aufgehoben und das Verfahren an selbiges zurückverwiesen hat. Seitdem sind zwar mehrere Gutachten erstellt worden, eine Entscheidung liegt jedoch noch immer nicht vor.
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