01.10.2002 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Das Schweigen der PKV: Versicherung will den Namen ihres Beratungszahnarztes nicht nennen - was tun?
Es ist immer das Gleiche: Der Patient legt einen HKP seiner Versicherung vor und diese antwortet: „Bitte schicken Sie doch sämtliche diagnostischen Unterlagen an unsere Gesellschaft“. Oft ist diese Aufforderung verbunden mit einem umfangreichen Fragebogen („Ist die Behandlung überhaupt medizinisch notwendig ?“).
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