Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2006 | Implantatabrechnung

    Abrechenbare Nebenleistungen der GOÄ bei Leistungen der Implantologie: GOZ-Nr. 901

    Nachdem wir in der letzten Ausgabe abrechenbare Nebenleistungen aus der GOÄ zu der GOZ-Nr. 900 aufgeschlüsselt haben, befasst sich der folgende zweiteilige Beitrag mit den am häufigsten anfallenden Nebenleistungen aus der GOÄ zu der GOZ-Nr. 901.  

    Leistungsinhalt und Abrechnung der GOZ-Nr. 901

    Um die abrechenbaren Nebenleistungen nachvollziehen zu können, muss man sich zunächst die wesentlichen Abrechnungsgrundsätze der GOZ-Nr. 901 vergegenwärtigen.  

     

    Leistungsinhalt  

    Die GOZ-Nr. 901 beinhaltet die Knochenkavitätenpräparation für einen einphasigen oder zweiphasigen Implantatpfeiler, unabhängig von seiner Form (auch Blatt- oder Extensionsimplantate). Im Einzelnen umfasst die Position folgende Leistungen:  

     

    • Eröffnung der Schleimhaut bzw. die Schleimhautoperation, die im direkten Zusammenhang mit der Präparation der Knochenkavität steht (zum Beispiel Stanzen, Schlitzen oder Eröffnung mittels Laser). Alle darüber hinaus gehenden Maßnahmen gehören zur Hautlappenplastik und werden gesondert nach GOÄ berechnet (hierzu detailliert später).