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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · GOZ-Beschlusskatalog, Teil 16

    Die Beschlüsse der Bundeszahnärztekammer zu chirurgischen Leistungen aus der GOÄ

    In der letzten Folge unserer Beitragsserie über den GOZ-Beschlusskatalog der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) geht es um chirurgische Leistungen aus der GOÄ, die von Zahnärzten häufiger abgerechnet werden. Dabei ist anzumerken, dass derartige Ziffern nur dann herangezogen werden sollten, wenn in der GOZ keine vergleichbare Position existiert oder wenn die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer die tatsächlich durchgeführte Maßnahme wesentlich präziser beschreibt als die entsprechende GOZ-Ziffer.