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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · GOZ-Beschlusskatalog, Teil 14

    Beschlüsse der Bundeszahnärztekammer zu implantologischen Leistungen

    | In diesem Beitrag beschäftigen wir uns noch einmal mit den Stellungnahmen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur implantologischen Tätigkeit bzw. zu damit zusammenhängenden Gebührennummern. Im August-Heft hatten wir uns bereits mit den Stellungnahmen der BZÄK zu den GOZ-Nrn. 900, 902, 904, 905 und der Abrechnung von Materialkosten im Zuge der Implantatversorgung befasst (Seiten 12 bis 14). |