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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · GOZ-Beschlusskatalog, Teil 14

    Beschlüsse der Bundeszahnärztekammer zu implantologischen Leistungen

    In diesem Beitrag beschäftigen wir uns noch einmal mit den Stellungnahmen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur implantologischen Tätigkeit bzw. zu damit zusammenhängenden Gebührennummern. Im August-Heft hatten wir uns bereits mit den Stellungnahmen der BZÄK zu den GOZ-Nrn. 900, 902, 904, 905 und der Abrechnung von Materialkosten im Zuge der Implantatversorgung befasst (Seiten 12 bis 14).