01.08.2003 · Fachbeitrag · GOZ-Beschlusskatalog
Abrechnung von prophylaktischen Leistungen: Mundhygienestatus, DNS-Sondentest und Speicheltests
Ist die GOÄ-Nr. 34 im Zusammenhang mit einer systematischen PAR-Behandlung abrechenbar? Zu dieser Frage gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Kostenerstatter jedenfalls behaupten in vielen Fällen, der Zahnarzt sei nicht zur Abrechnung dieser Leistung berechtigt.
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