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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform

    Festzuschüsse: Wie geht es weiter?

    | Der Zahnersatz wird auch nach dem 1. Januar 2005 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Laut Gesetzentwurf der Regierungskoalition sollen GKV-Versicherte ab dem 1. Juli 2005 einen um 0,9 Prozent erhöhten Beitragssatz zahlen und damit ab diesem Zeitpunkt den Zahnersatz sowie das Krankengeld allein finanzieren. Dies wurde am 1. Oktober vom Bundestag verabschiedet. |