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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Freie Vertragsgestaltung mit rechtssicheren Vereinbarungen, Teil 2

    Was bei der Vereinbarung einer Privatbehandlung mit Kassenpatienten zu beachten ist

    | Gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Wünscht der GKV-Patient eine Versorgung, die diesem Wirtschaftlich-keitsgebot oder den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für die vertragszahnärztliche Versorgung nicht entspricht oder die aus rein ästhetischen Gründen erbracht werden soll, so ermöglicht die "Vereinbarung einer Privatliquidation" die Berechnung solcher Leistungen nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). |