Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Festzuschüsse

    Privatliquidation von Wiederherstellungen ohne Festzuschussanspruch

    Bild: ©Pixelot - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Gesetzlich versicherte Patienten haben seit dem 01.01.2005 auch bei Wiederherstellungen Anspruch auf einen Festzuschuss. Doch im Praxisalltag gibt es immer wieder Situationen, wo die Wiederherstellung nicht mehr wirtschaftlich ist. Wünscht der Patient dennoch eine Wiederherstellung und/oder Erweiterung, ist dies privat zu liquidieren und daher schriftlich ‒ nach entsprechender Aufklärung ‒ zu vereinbaren |

    Wiederherstellungen von Prothesen

    Es spielt im System der befundbezogenen Festzuschüsse keine Rolle, aus welchem Grund ein herausnehmbarer oder kombiniert festsitzender-herausnehmbarer Zahnersatz wiederherstellungsbedürftig ist, ob also z. B.

    • eine Gussklammer frakturiert oder