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  • 05.03.2010 | FAL/FTL

    Abrechnung von funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnahmen - GOZ-Nr. 801

    In der letzten Ausgabe von „Privatliquidation aktuell“ haben wir Ihnen Abrechnungshinweise zur GOZ-Nr. 800 gegeben. Daran anknüpfend erläutern wir in diesem Beitrag die GOZ-Nr. 801.  

     

    GOZ-Nr. 801

    Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers  

    Grundlagen der Abrechnung

    Die GOZ-Nr. 801 beinhaltet die Erstellung eines Registrats am Patienten, wobei der Unterkiefer in die gelenkbezügliche Zentrallage gebracht werden muss. Diese Unterkieferposition wird mit Hilfe des Registrats in den Artikulator übertragen. Dieses Zentrikregistrat kann mit unterschiedlichen Materialien erfolgen. Gebräuchlich sind zum Beispiel Trägerplatten aus Wachs oder Kunststoff. Auch elektronische Verfahren sind als Alternativen denkbar.  

     

    Das Registrieren der Unterkieferlage nach GOZ-Nr. 801 kann wahlweise mit einem Wachsregistrat oder mit einer intra- oder extraoralen stützstiftgeführten Pfeilwinkelaufzeichnung erfolgen. Beide Methoden vermeiden während des Registriervorganges strikt jeden okklusalen Kontakt.