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  • · Fachbeitrag · Der Praxisfall

    Freilegung eines retinierten und/oder verlagertenZahnes und Anbringung orthodontischer Hilfsmittel

    | Sollen im Rahmen einer KFO-Behandlung retinierte und/oder verlagerte Zähne in den Kieferbogen eingeordnet werden, so kommt es zur Zusammenarbeit zwischen Kieferorthopäde, Zahnarzt bzw. Oral- oder Kieferchirurg. Eckzähne sind nach den Weisheitszähnen die am zweithäufigsten retinierten Zähne. Sie in den Zahnbogen einzustellen, ist unter anderem aus Gründen der Artikulation und Okklusion angezeigt. Hierzu bedarf es eines chirurgischen Eingriffs. In diesem Beitrag wird anhand eines Beispiels die Vorgehensweise und die Abrechnung der erbrachten Leistungen aufgezeigt. |

    Die Vorgehensweise

    Erfolgt zum regelrechten Zahnwechsel kein Durchbruch der oberen bzw. unteren Eckzähne, dann sollte mittels einer Panoramaschichtaufnahme(PSA) nach der Ursache gesucht werden. Sind ein oder mehrere Zähne angelegt, jedoch retiniert und/oder verlagert, muss ggf. noch eine genauere Lagebestimmung erfolgen. Für die präoperative Planung ist eine verlässliche Aussage über die Position der Zähne unabdingbar. So muss der Operateur vorher davon Kenntnis haben, ob eine vestibuläre oder palatinale bzw. linguale Positionierung vorliegt.

     

    Selbstverständlich ist es auch notwendig, die anatomischen Strukturen bzw. die Situation der benachbarten Zähne in der Umgebung des Operationsfeldes darzustellen. Reicht die erstellte Panoramaschichtaufnahme hierzu nicht aus, kann ggf. eine Oberkiefer- oder Unterkiefer-Aufbissaufnahme erforderlich sein. In komplizierteren Fällen ist die Erstellung einer digitalen Volumentomografie (DVT) erforderlich.