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  • 01.02.2007 | BEB

    Zuschläge bei zahntechnischen Leistungen – verschenken Sie kein Geld!

    Bei der Ausführung von zahntechnischen Arbeiten werden häufig die Zuschlagspositionen, die zusätzlich zu den zahntechnischen Arbeiten anfallen, nicht berechnet. Hierdurch wird oft eine zustehende Vergütung verschenkt. Der folgende Beitrag fasst für Sie wichtige Zuschlagspositionen zusammen, die am häufigsten nicht in Ansatz gebracht werden.  

    BEB bietet deutlich mehr als das BEL

    In das BEL II 2006 wurde mit der Nr. 2120 nur eine Zuschlagsposition aufgenommen:  

     

    BEL 2120  

    Zuschlag einzelne Klammer  

    Die Leistung ist einschließlich Duplikatmodell aus Einbettmasse bei einer Wiederherstellung und/oder Erweiterung einer Metallbasis durch Gussklammern oder für die Neuanfertigung einer Kunststoffprothese mit gegossenen Klammern einmal je Prothese abrechenbar. Eine gleichzeitige Berechnung der BEL-Nr. 2010 (Metallbasis) neben der BEL-Nr. 2120 ist für dieselbe Prothese ausgeschlossen.  

     

    In der BEB hingegen sind zahlreiche Positionen enthalten, durch deren Ansatz ein erhöhter Arbeitsaufwand bei der Erbringung von einzelnen zahntechnischen Leistungen zusätzlich berechnet werden kann. Folgende Zuschlagspositionen der BEB sind im Zusammenhang mit zahntechnischen Leistungen besonders relevant und werden dennoch häufig nicht bei der Abrechnung berücksichtigt.