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  • · Fachbeitrag · Aufbissbehelfe/Schienen

    Langzeitprovisorium nach den Nrn. 7080 und 7090 GOZ: So rechnen Sie korrekt ab!

    von Anita Koschny, Dental Consulting, Bayreuth

    | Ein Langzeitprovisorium kann viele unterschiedliche Funktionen erfüllen und dementsprechend (optisch) sehr unterschiedlich gestaltet sein. Der folgende PA-Beitrag nennt mögliche Indikationen, stellt die Abrechnungsbestimmungen der Nrn. 7080 und 7090 GOZ vor und zeigt deren Umsetzung anhand zweier Abrechnungsbeispiele. |

    Breites Indikationsspektrum

    Die Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden Langzeitprovisorium ist angezeigt, wenn besondere zahnmedizinische Gründe dies erfordern.

     

    • Zahnmedizinische Indikationen für ein Langzeitprovisorium
    • Korrektur der Bisslage (Okklusion, Kieferrelation)
    • Überbrückung von Ausheilzeiten (Präprothetisch, Parodontaltherapie)
    • Ausschluss von Risiken
    • Ästhetische Gründe
    • Phonetische Gründe
    • Sekundäre Versorgung von Tumorpatienten
    • Erprobung von therapeutischen Veränderungen
    • Unsichere Prognose bei Wurzelkanalbehandlung