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  • · Fachbeitrag · Aufbissbehelfe und Schienen

    Nr. 7040 GOZ (Kontrolle eines Aufbissbehelfs): So dokumentieren Sie richtig

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Die Eingliederung von Aufbissbehelfen gehört in den meisten Zahnarztpraxen zur Standardtherapie. Die Eingliederung der Schienen sowie die Material- und Laborkosten werden meist ordnungsgemäß abgerechnet. Die Abrechnung der Schienenkontrollen bleibt mangels Dokumentation jedoch häufig auf der Strecke. Und das obwohl die Kontrolle regelmäßig und z. T. auch mehrfach pro Schiene durchgeführt wird. Hierdurch entsteht ein nicht unerheblicher Honorarverlust. |

     

    Keine Einschränkungen zum Zeitrahmen und zur Häufigkeit

    Die GOZ enthält weder Hinweise darauf, in welchem zeitlichen Rahmen die Schienenkontrolle stattfinden muss, noch Einschränkungen hinsichtlich ihrer Häufigkeit (lt. GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer ist die Kontrolle „in der Regel mehrfach indiziert“). Für die Kontrolle von Schienen mit adjustierter Oberfläche kommen folgende Gebührenziffern infrage:

     

    • für die reine Kontrolle ohne weitere Maßnahmen die Nr. 7040 GOZ,