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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Versicherung ließ beratenden Zahnarzt zum Gerichtstermin einfliegen: Kostentreiberei?

    | Nach jahrelangem Rechtsstreit gegen ihre private Krankenversicherung wegen der Kostenerstattung einer Versorgung mittels Disk-Implantaten wurden einer Patientin zwei Drittel der eingeklagten Behandlungskosten zugesprochen. Das Landgericht Saarbrücken sah die Versicherung laut Urteil vom 21. Februar 2003 (Az: 14 O 475/95) als verpflichtet an, die Kosten für die Versorgung mit Disk-Implantaten in der Höhe zu übernehmen, wie sie auch bei Verwendung anderer üblicher Implantatsysteme angefallen wären. Das Urteil ist rechtskräftig. |