Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Landgericht Köln: Keramik-Zahnimplantate aus Zirkonoxid waren medizinisch notwendig

    | Mit Urteil vom 8. Juni 2011 (Az: 23 O 274/09, Abruf-Nr. 112396 ) hat das Landgericht (LG) Köln entschieden, dass die Versicherung im konkreten Fall zu Unrecht die Erstattung von Keramik-Zahnimplantaten verweigert hatte. |

    Der Fall

    Ein 60-jähriger Patient entschied sich wegen einer Titanunverträglichkeit für fünf Zahnimplantate aus Keramik (drei Implantate regio 45, 46 und 47 und zwei Implantate regio 36 und 37). Die Versicherung erklärte sich bereit, die Kosten in Höhe von insgesamt etwa 12.500 Euro zu erstatten - allerdings erst unter der Voraussetzung, dass der Patient die folgende Erklärung unterschreibt: Sofern sich in den nächsten fünf Jahren herausstellt, dass die Versorgung mit Keramikimplantaten nicht zum erwarteten dauerhaften Behandlungserfolg geführt hat, sollte er sich damit einverstanden erklären, dass die Kosten einer eventuellen Neuversorgung des Zahnersatzes aufgrund von Komplikationen bzw. von Verlusten der Implantate im Unterkiefer nicht von der Versicherung übernommen werden. Er unterschrieb die Vereinbarung.

     

    Im Jahr darauf begab sich der Patient in die Behandlung einer anderen Zahnarztpraxis; es wurde eine Neuversorgung des Zahnes 47 aufgrund einer dort am Implantat aufgetretenen Periimplantitis vorgenommen. Außerdem wurden Keramikimplantate in regio 15, 16, 23, 24, 25 inseriert. Die Versicherung weigerte sich, die Kosten in Höhe von erneut mehr als 12.000 Euro zu erstatten.