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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Landgericht Frankfurt am Main: Anspruchsvolle Versorgungen sind vom Versicherer zu erstatten

    | Nach mehr als zweijährigem Rechtsstreit mit seiner privaten Krankenversicherung auf Erstattung einer bei ihm durchgeführten medizinisch notwendigen anspruchsvollen Zahnersatzversorgung verpflichtete das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 22. Juli 2004 (Az: 2/23 O 299/01) die private Krankenversicherung zur vollständigen Erstattung der Behandlungskosten. Die Krankenversicherung hatte bei der Abrechnung ihrer Versicherungs-leistung diverse "übliche" Leistungskürzungen vorgenommen, die sämt-lich vom Landgericht Frankfurt als nicht berechtigt erachtet wurden: |