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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    In-Ceram-Kronen wegen Allergie: Krankenkasse hat vollständige Kostenübernahme zu Recht abgelehnt

    | Der Fall: Die Härtefall-Patientin einer Ersatzkasse verklagte ihre Krankenkasse auf Übernahme der Kosten ihrer In-Ceram-Kronen, die ihr privatzahnärztlich berechnet wurden. Die im Jahre 1961 geborene Patientin hatte sich von ihrem Zahnarzt bis Anfang 1996 die vorhandenen Amalgamfüllungen durch Goldkronen ersetzen lassen. Seit 1994 behandelte sie ihr Internist unter anderem mehrfach mit DMPS und seit Februar 1996 befand sie sich in Behandlung eines Nervenarztes für Umweltmedizin. |