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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Bundesgerichtshof: Privatversicherung muss Identität des Sachverständigen oder Gutachters preisgeben

    | Folgenden Fall hatte der Bundesgerichtshof am 11. Juni 2003 (Az: IV ZR 418/02) zu entscheiden: Eine privat versicherte Patientin hatte sich bei einem Heilpraktiker behandeln lassen. Die Versicherung wollte die Behandlung nur teilweise bezahlen - mit der Begründung, sie habe die Rechnungen ihrem medizinischen Berater zur Begutachtung vorgelegt und dieser halte bestimmte Diagnosen und Therapien nicht für medizinisch notwendig. Die Patientin verlangte nun, einem von ihr benannten Arzt Einsicht in das nicht anonymisierte Gutachten des medizinischen Beraters zu gewähren, was die Versicherung ablehnte. Dagegen klagte die Patientin. Zwar hatte zunächst das Amtsgericht dieser Klage stattgegeben, jedoch das Landgericht Münster hatte dieses Urteil wieder aufgehoben. In letzter Instanz entschied nun der Bundesgerichtshof, dass die Versicherung die Identität des Sachverständigen preisgeben muss. |