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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    AG Frankfurt: Höhere Qualität beim Zahnersatz rechtfertigt höheren Preis

    | Mit einem aktuellen Urteil vom 6. Juni 2002 bestätigt das Amtsgericht Frankfurt am Main, dass es bei zahntechnischen Laborarbeiten qualitative Unterschiede in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung gibt (Az: 32 C 2334/99-41, Abrufnummer 020748 unter www.iww.de). Das Amtsgericht hatte auf Grund der Klage eines Privatpatienten über die Angemessenheit zahntechnischer Laborkosten und die Erstattungspflicht der privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: |