Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    AG Düsseldorf: 4.500 Euro Geldstrafe für einen Zahnarzt wegen Botox-Behandlung

    | Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 26.11.2018 (Az. 412 Ds 240/17) einen Düsseldorfer Zahnarzt wegen einer Botox-Behandlung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro verurteilt. Hintergrund: Ein Zahnarzt darf keine Faltenunterspritzungen und Behandlungen mit Botulinumtoxin über den „Lippen-Rot-Bereich“ hinaus vornehmen. Ausnahme: Er hat zusätzlich eine ärztliche Approbation oder verfügt über eine Erlaubnis als Heilpraktiker. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 18. April 2013 entschieden (Az. 13 A 121/11, Abruf-Nr. 132031 ). |

     

    Quelle: ID 45627560