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  • · Fachbeitrag · Abrechnungsorganisation

    Endodontische Behandlung: So schützt Sie eine gute Dokumentation vor Honorarverlusten!

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Meistens sind es Begleitleistungen, die erbracht, aber nur unzureichend oder gar nicht dokumentiert wurden. Damit wird Honorar verschenkt. Welche Dokumentationsmängel häufig gemacht werden und welche Auswirkungen diese auf den Praxisumsatz haben, wird anhand eines Beispiels erläutert. |

    Die häufigsten Gründe und wie Sie das abstellen können

    Häufig wird unter Stress dokumentiert. Die nächsten Patienten warten bereits, das Behandlungszimmer muss gereinigt und die Dokumentation noch in den PC oder die Karteikarte eingetragen werden. Oft werden die Leistungen nur knapp eingegeben oder es werden die Behandlungsdauer sowie Besonderheiten nicht notiert. Auch ein unstrukturierter Behandlungsablauf bringt häufig eine mangelhafte Dokumentation mit sich.

     

    In einigen Fällen wird zeitverzögert dokumentiert, teilweise erst am Ende des Behandlungstags. Dass da einige Leistungen auf der Strecke bleiben, muss nicht näher erläutert werden. Überlegen Sie daher gemeinsam im Team, wie Sie die Behandlungszeiten so anpassen, dass die Leistungen stressfrei nach jeder Behandlung erfasst werden können.

     

    Einige Behandler kontrollieren die eingetragenen Leistungen nicht. Häufig wird Zeitdruck als Grund dafür genannt. Eine zeitnahe Kontrolle der Tagesprotokolle kann vergessene Leistungen und Dokumentationsfehler aufdecken. Überprüfen Sie daher noch am selben Tag Ihre Tagesprotokolle.

    Ein mit Dokumentationsmängeln behaftetes Beispiel

    Es folgt ein Beispiel für eine Behandlung, die unzureichend dokumentiert wurde. Einige Behandlungsschritte und Materialien wurden nicht erfasst.

     

    Datum
    Zahn
    Leistung
    GOZ/GOÄ
    Betrag (Faktor 2,3)

    04.05.

    Eingehende Untersuchung

    0010

    12,94 Euro

    Beratung wegen „schlechtsitzendem“ Zahnersatz und neuer Medikamente

    Ä1

    10,72 Euro

    14, 15, 25, 26

    Sensibilitätsprobe

    0070

    6,47 Euro

    10.05.

    Beratung wegen insuffizientem Zahnersatz

    Ä1

    10,72 Euro

    15.05.

    Zahnfleischentzündung

    4020

    5,82 Euro

    20.06.

    26

    Entfernen der insuffizienten Krone

    2290

    23,82 Euro

    Aufklärung über Notwendigkeit einer Wurzelbehandlung

    Ä1

    10,72 Euro

    26

    Sensibilitätsprüfung

    0070

    6,47 Euro

    26

    Trepanation

    2390

    8,41 Euro

    26

    Vitalextirpation

    3 x 2360

    42,69 Euro

    26

    Wurzelkanalaufbereitung

    3 x 2410

    152,13 Euro

    26

    Elektrometrische Längenbestimmung

    3 x 2400

    27,15 Euro

    26

    Elektrophysikalisch-chemische Methode

    3 x 2420

    27,15 Euro

    26

    Wurzelfüllung

    3 x 2440

    100,11 Euro

    26

    Röntgenkontrollaufnahme

    Ä5000

    5,28 Euro

    (1,8-facher Faktor)

    26

    Temporärer speicheldichter Verschluss

    2020

    12,68 Euro

    25.06.

    36

    Blutung

    2030

    8,41 Euro

    36

    Kofferdam

    2040

    8,41 Euro

    36

    Compositfüllung ‒mod-

    2100

    83,05 Euro

    Summe

    563,15 Euro

     

    Die Liste der aufgeführten Leistungen ist nicht abschließend, weitere Leistungen sind möglich.

    Dasselbe Beispiel mit korrekter Dokumentation

    So könnte eine optimale Dokumentation für den obigen Fall aussehen.

     

    Datum
    Zahn
    Leistung
    GOZ/GOÄ
    Betrag (Faktor 2,3)

    04.05.

    Eingehende Untersuchung

    0010

    12,94 Euro

    Beratung wegen „schlechtsitzenden“ vorhandenen Zahnersatzes und neuer Medikamente

    Ä1

    10,72 Euro

    14, 15, 25, 26

    Sensibilitätsprobe positiv

    0070

    6,47 Euro

    05.05.

    Telefonat mit dem Internisten: Rücksprache wegen neuer Medikamente und internistischer Therapie

    Ä60

    16,08 Euro

    10.05.

    Intensive Beratung wegen insuffizientem Zahnersatz.Der Patient wird über die verschiedenen Möglichkeiten der prothetischen Neuversorgung aufgeklärt. Dauer 25 Minuten.

    Ä3

    20,10 Euro

    15.05.

    Patient erscheint mit Beschwerden im UK rechts; Diagnose: Zahnfleischtasche

    Ä5

    10,72 Euro

    Aufklärung und Hinweise zu Behandlungsmöglichkeiten einer Zahnfleischtasche, Instruktionen zur häuslichen Mundpflege

    Ä1

    10,72 Euro

    45-47

    Harte und weiche Beläge werden entfernt

    2 x 4055

    1 x 4050

    4,68 Euro

    46

    Zahnfleischentzündung, Diagnose: distale Zahnfleischtasche, Spülung mit CHX-Lösung

    4020

    5,82 Euro

    46

    Subgingivale Applikation einer antibiotisch wirkenden Paste

    (z. B. Ligosan®)

    4025 + Material

    1,94 Euro

    + Material

    20.06.

    26

    Entfernung der insuffizienten Krone, Verbrauch von Kronentrenner: 3 Stück Firma XY (à 8,12 Euro)

    2290 + Material

    47,63 Euro

    Aufklärung über die Notwendigkeit einer Wurzelbehandlung

    Ä1

    10,72 Euro

    26

    Sensibilitätsprüfung

    0070

    6,47 Euro

    26

    Kofferdam angelegt

    2040

    8,41 Euro

    26

    Trepanation

    2390

    8,41 Euro

    26

    Vitalextirpation, 5 Kanäle

    5 x 2360

    71,15 Euro

    26

    Wurzelkanalaufbereitung 5 Kanäle, Aufbereitung bis ISO 30, 6 Protaper Next Einmal-Nickel-Titan-Instrumente verbraucht (à 14,25 Euro)

    5 x 2410 + Material

    339,05 Euro

    26

    Elektrometrische Längenbestimmung

    5 x 2400

    45,25 Euro

    26

    Elektrophysikalisch-chemische Methode, ultraschallaktivierte Natriumhypochloridspülung, 2 Spülungen pro Kanal

    5 x2420

    45,25 Euro

    26

    Wurzelkanalfüllung mit XY

    5 x 2440

    166,85 Euro

    26

    Temporärer speicheldichter Verschluss adhäsiv befestigt

    2020 + 2197

    29,50 Euro

    26

    Röntgenkontrollaufnahme, je Projektion, 3 unterschiedliche Projektionen angefertigt

    3 x Ä5000

    15,75 Euro

    (1,8-facher Faktor)

    25.06.

    36

    Blutung beim Präparieren, gestillt mit Medikament XY

    2030

    8,41 Euro

    Kofferdam

    2040

    8,41 Euro

    36

    Separiert mit Keil und Matrize beim Füllen

    2030

    8,41 Euro

    36

    Compositfüllung ‒mod-

    2100

    83,05 Euro

    Summe

    1.002,91 Euro

     

    Die Liste der aufgeführten Leistungen ist nicht abschließend, weitere Leistungen sind möglich. Materialien sind ggf. nur berechenbar, wenn die Unzumutbarkeitsgrenze überschritten wird.

     

    Nachfolgend werden einige Positionen näher erläutert.

     

    05.05.

    Die konsiliarische Erörterung ist eine Leistung, die häufig nicht dokumentiert wird. Beachten Sie, das die Leistung nach GOÄ-Nr. 60 nur berechnet werden darf, wenn sich der liquidierende Arzt zuvor oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der konsiliarischen Erörterung persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst hat.

     

    10.05.

    Im Negativbeispiel wurde die Behandlungsdauer nicht erfasst. Somit wurde nur die GOÄ-Nr. 1 anstatt der Nr. 3 berechnet. Das bedeutet ein Minderhonorar von 9,38 Euro. Hinzu kommt, dass die Dauer von 25 Minuten deutlich über der geforderten Mindestzeit von 10 Minuten bei der GOÄ-Nr. 3 liegt. Besondere Umstände oder Schwierigkeiten könnten eine Steigerung der Nr. 3 über den 2,3-fachen Faktor nach § 5 Abs. 2 GOZ notwendig machen. Beachten Sie dazu die Bestimmungen der Nr. 3: „Die GOÄ-Nr. 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach der GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 6. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung.“

     

    15.05.

    Der Patient erscheint mit Beschwerden im unteren rechten Kiefer. Es liegt demnach ein neuer Behandlungsfall vor. Eine symptombezogene Untersuchung wird neben der Beratung über die Zahnfleischtasche, den Therapiemaßnahmen und der Erläuterung der häuslichen Mundhygiene durchgeführt. Es dürfen somit die GOÄ-Nr. 5 und die GOÄ-Nr. 1 erneut berechnet werden. Beide Leistungen sind aufgrund der neuen Behandlungssituation notwendig.

     

    Das Entfernen harter und weicher Beläge (GOÄ-Nrn. 4050 und 4055) wird oft bei der Dokumentation vergessen. Auch fehlte im Negativbeispiel die Dokumentation des verwendeten Materials. Hier wurde ein antibakteriell wirkendes Medikament subgingival in die entzündete Zahnfleischtasche eingebracht. Die verwendeten antibakteriellen Materialien sind gesondert berechenbar.

     

    20.06.

    Im Negativbeispiel wurden die verbrauchten Kronentrenner nicht dokumentiert. Deren Kosten übersteigen häufig das Honorar der Leistung für das Entfernen der Kronen (GOZ-Nr. 2290). Die sogenannte Unzumutbarkeitsgrenze besagt: Werden bei einem 2,3-fachen Faktor ca. 80 Prozent des Honorars durch das verbrauchte Material aufgezehrt, so darf das Material zusätzlich berechnet werden. Im Beispiel wurden drei Kronentrenner zu je 8,12 Euro verbraucht. Das Honorar für die GOZ-Nr. 2290 beträgt 23,28 Euro. Das heißt: Die Materialkosten liegen sogar über dem Honorar. Die Unzumutbarkeitsgrenze ist erfüllt und das Material für die Kronentrenner zusätzlich berechenbar.

     

    Bei der anschließenden Endo-Behandlung wurden die tatsächlich vorhandenen Wurzelkanäle nicht dokumentiert. Häufig hat ein oberer Sechsermolar mehr als 3 Kanäle. Die GOZ-Nrn. 2360, 2410, 2400, 2420 und 2440 werden jedoch nach Anzahl der tatsächlich aufbereiteten und behandelten Kanäle berechnet. Wenn also ‒ wie in unserem Beispiel ‒ 5 anstatt 3 Kanäle aufbereitet werden, so kann das ein Minderhonorar bei Nichtdokumentation von 162,98 Euro bedeuten. Hinzu kommt die fehlende Angabe der verbrauchten Einmal-Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung. In den Bestimmungen zur Nr. 2410 heißt es: „Nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung sind gesondert berechnungsfähig.“

     

    Nach der Wurzelfüllung wurde ein provisorischer Verschluss vorgenommen. Achten Sie darauf, die Art der Befestigung zu dokumentieren. Eine adhäsive Befestigung nach Nr. 2197 ist neben der Nr. 2020 zusätzlich berechenbar.

     

    Nach der Wurzelfüllung sollte eine Röntgenkontrollaufnahme erfolgen. Da u. U. nicht alle Kanäle mit einer Projektion abzubilden sind, kann es notwendig sein, weitere Röntgenprojektionen zu erstellen. Die GOÄ-Nr. 5000 ist je Projektion berechenbar. Sie darf wie hier im Beispiel bei 3 Projektionen auch dreimal berechnet werden. Das bedeutet ein Mehrhonorar von 10,56 Euro.

     

    25.06.

    Am 25.06. wurde die Compositfüllung unter Kofferdam gelegt, zusätzlich wurde eine Blutung gestillt. Die Dokumentation für das Separieren mit Keil und Matrize fehlte. Demnach konnte nur einmal die GOZ-Nr. 2030 berechnet werden. Beachten Sie, dass die Nr. 2030 einmal für besondere Maßnahmen bei der Präparation und einmal für besondere Maßnahmen beim Füllen berechnet werden kann. Demnach wäre sie ein weiteres Mal berechenbar.

     

    FAZIT | Vergleicht man das Beispiel mit unzureichender Dokumentation mit dem Beispiel einer umfangreichen Dokumentation, so ergibt sich allein bei dieser Behandlung in der Summe ein verschenktes Honorar in Höhe von 439,73 Euro!

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 10 | ID 45307174