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  • 01.01.2007 | Abrechnung nach GOZ/GOÄ

    Wichtiges Abrechnungswissen kompakt: Wurzelspitzenresektion und Zystenoperation

    Trotz der Fortschritte im Bereich der Endodontie – vor allem durch neuartige Verfahren der Kanalaufbereitung und -abfüllung im Zuge der Gangränbehandlung – gehören Wurzelspitzenresektionen nach wie vor zum Standardrepertoire eines chirurgisch tätigen Zahnarztes. Dasselbe gilt für Zystenoperationen, von denen vor allem die Zystektomie einen relativ häufigen operativen Eingriff darstellt. Die Vorschriften und Bestimmungen, die bei der Abrechnung derartiger Operationen zu beachten sind, aber auch die Möglichkeiten, die sie abrechnungstechnisch bieten, werden in nachfolgendem Beitrag zusammenfassend dargestellt.  

    Zehn GOZ/GOÄ-Nummern zur Abrechnung von Wurzelspitzenresektionen und Zystenoperationen

    Folgende zehn GOZ-Nummern stehen für die Abrechnung von Wurzelspitzenresektionen und Zystenoperationen zur Verfügung:  

     

    GOZ-Nr. 311  

    Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn  

    GOZ-Nr. 312  

    Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn  

    GOZ-Nr. 317  

    Operation einer Zyste durch Zystostomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion  

    GOZ-Nr. 318  

    Operation einer Zyste durch Zystostomie, als selbstständige Leistung  

    GOZ-Nr. 319  

    Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion  

    GOZ-Nr. 320  

    Operation einer Zyste durch Zystektomie, als selbstständige Leistung  

    GOÄ-Nr. 2655  

    Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie  

    GOÄ-Nr. 2656  

    Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion  

    GOÄ-Nr. 2657  

    Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystostomie  

    GOÄ-Nr. 2658  

    Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystostomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion  

    GOZ-Nrn. 311 und 312

    Zu den Nrn. 311 und 312 enthält die GOZ eine Bestimmung, wonach die Trepanation des Kieferknochens, die ja üblicherweise Bestandteil einer Wurzelspitzenresektion ist, nicht zusätzlich unter der GOZ-Nr. 310 abgerechnet werden darf. Diese Abrechnungseinschränkung ist insofern entbehrlich, als der Leistungstext der GOZ-Nr. 310 ohnehin den Zusatz „... als selbstständige Leistung“ enthält. Dies sagt ja bereits, dass die Trepanation als Teil eines anderen operativen Eingriffs nicht berechenbar ist.  

     

    Außerdem wird in dieser Bestimmung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten für konfektionierte apikale Stiftsysteme separat berechnungsfähig sind, was jedoch nur von geringer Bedeutung ist, da derartige Systeme kaum noch verwendet werden.