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  • 07.10.2008 | Abrechnung nach GOZ

    Fragen und Antworten zu Wurzelspitzenresektionen und Zystenoperationen

    Infolge der technischen Verbesserungen und der dadurch erweiterten Indikation von Wurzelbehandlungen gelingt es heute immer häufiger, periapikale Veränderungen allein durch endodontische Maßnahmen zum Abheilen zu bringen. Entsprechend haben Wurzelspitzenresektionen (WSR) nicht mehr die Bedeutung früherer Zeiten. Dennoch ist die chirurgische Therapie einer apikalen Parodontitis und vor allem einer radikulären Zyste viel auch heute noch die letzte Möglichkeit, den fraglichen Zahn zu erhalten. Im Zusammenhang mit derartigen Maßnahmen ergeben sich daher nach wie vor abrechnungstechnische Fragen, die wir nachfolgend beantworten.  

     

    Die relevanten GOZ-Positionen sind folgende sechs Gebührennummern:  

     

    GOZ-Nr. 311  

    Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn  

    GOZ-Nr. 312  

    Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn  

    GOZ-Nr. 317  

    Operation einer Zyste durch Zystostomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder WSR  

    GOZ-Nr. 318  

    Operation einer Zyste durch Zystostomie, als selbstständige Leistung  

    GOZ-Nr. 319  

    Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder WSR  

    GOZ-Nr. 320  

    Operation einer Zyste durch Zystektomie, als selbstständige Leistung  

     

    Daneben stehen für die Abrechnung besonders ausgedehnter Zystenoperationen noch GOÄ-Nummern zur Verfügung, deren Leistungsbeschreibungen allerdings nur selten erfüllt werden und die wir deshalb nicht einzeln aufführen.