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  • 03.09.2010 | Abrechnung nach GOZ

    Möglichkeiten zur Berechnung der Professionellen Zahnreinigung - pro und contra

    Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine wissenschaftlich anerkannte Methode unter anderem zur Vermeidung von Karies und Parodontopathien. Die Berechnung ist weder in der GOZ noch in der GOÄ ausdrücklich geregelt. Daher kommt immer die Frage nach der richtigen Abrechnung dieser so wichtigen Behandlung auf. Dieser Beitrag stellt die verschiedenen möglichen Optionen mit seinen Vor- und Nachteilen vor.  

    Breites Honorargefüge

    Die PZR wird zu unterschiedlichsten Honoraren angeboten. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten vertragsabhängig. Bei den gesetzlich Versicherten kann die Teil- oder Vollerstattung einer Zusatzversicherung greifen.  

    Mögliche Berechnungsgrundlagen

    Bei gesetzlich versicherten Patienten ist mit diesen vor Behandlungsbeginn eine Vereinbarung nach § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z zu treffen, wodurch sich der Patient für diese vereinbarte Behandlung vom Kassenvertrag löst und eine Privatbehandlung wünscht. Anschließend wird ein privater Heil- und Kostenplan erstellt. Für die darin aufgeführte Berechnung kommen zunächst drei verschiedene Optionen in Betracht, die sämtlich auch in der täglichen Abrechnungspraxis anzutreffen sind:  

     

    1. Berechnung als Komplex in Form einer Analogleistung
    2. Berechnung mittels verschiedener GOZ-Gebühren
    3. Berechnung als Pauschalbetrag

     

    Aus gebührenrechtlicher Sicht können Sie allerdings nicht frei zwischen allen Optionen wählen. Denn der Behandler muss wie bei jeder Leistung zunächst entscheiden, ob die Leistung - überwiegend - medizinisch notwendig ist oder nicht. Die Vereinbarung eines Pauschalbetrages ist nur möglich, soweit die Leistung medizinisch nicht notwendig - also auf Verlangen des Zahlungspflichtigen - etwa aus kosmetischen Gründen erbracht wurde.