Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Zahnunfälle

    Abrechnung von Berufsunfällen in der GUV am Beispiel einer Einzelzahnkrone

    von Anita Koschny, Dental Consulting, Bayreuth

    | Die zahnmedizinische Versorgung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall wird sowohl bei Kassen- als auch bei Privatpatienten über die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgewickelt. Im Praxisalltag sind solche Fälle immer wieder eine Herausforderung, weil sie selten vorkommen. Dieser Beitrag erläutert das Antrags- und Abrechnungsverfahren und zeigt die Abrechnung am Beispiel einer Einzelzahnkrone. |

    Abwicklung von Berufsunfällen beim GKV-Patienten

    Rechtsgrundlage ist das Unfallabkommen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV; online unter iww.de/s2890).

     

    Träger der GUV ist ‒ unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten ‒ die zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Die Abwicklung von Berufsunfällen bei gesetzlich Versicherten (GKV-Patienten) und bei Privatpatienten ist über weite Strecken gleich.