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  • · Fachbeitrag · Sofortversorgung

    Provisorische Sofortversorgungen bei Zahnverlust im Frontzahnbereich

    von Jasmin Klecker, AbrechnungsArt GbR, Hessigheim, abrechnungsart.de

    | Die klassische provisorische Versorgung ist die Interimsprothese. Eine ästhetische und schnell zu fertigende Alternative ist das Einkleben des natürlichen Zahnes oder eines Prothesenzahns. Sie kommt vor allem zum Einsatz bei unfallbedingten Zahnverlusten, Extraktionen aufgrund isolierter parodontaler Defekte oder massiven Zahnhartsubstanzverlusten. Auch nach Sofortimplantationen kann ein solches Provisorium indiziert sein. Vorzüge sind insbesondere der geringe Zeit- und Kostenaufwand im Vergleich zur herkömmlichen Versorgung. |

    Kostengünstige Zwischenlösung

    Die provisorische Sofortversorgung wird wie eine langzeitprovisorische (LZP-) Marylandbrücke adhäsiv an den Nachbarzähnen befestigt. Allerdings werden die Flügel zur Befestigung aus Spezialbändern gefertigt und mit entsprechendem adhäsiven Befestigungsmaterial adaptiert. Auf umfangreiche Abformungen oder die optisch-elektronische Abformung (Nr. 0065 GOZ) wird verzichtet. Die Maßnahmen können im Eigenlabor erfolgen. Die Kosten sind daher geringer. Eine im Fremdlabor gefertigte Marylandbrücke als Langzeitprovisorium ist bei sehr langer Tragedauer aufgrund der Stabilität indiziert. Manchmal ist eine Sofortversorgung als Zwischenschritt oder als Maßnahme für eine kurz- bzw. mittelfristige provisorische Lösung eine Behandlungsalternative.

    Analog abzurechnen und privat vereinbarungsfähig

    Die „Adhäsive Befestigung von künstlichen/natürlichen Zähnen als Provisorium“ ist eine selbstständige Leistung, aber weder in der GOZ noch im für Zahnärzte geöffneten Teil der GOÄ erfasst. Daher ist sie gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnungsfähig. Im Analogverzeichnis der Bundeszahnärztekammer (online unter iww.de/s3078) ist die Leistung in Abschnitt F. aufgeführt. Als Analogleistung wählt der Zahnarzt in eigenem Ermessen eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus. Diese Analogleistung schließt Zusatzleistungen wie adhäsive Befestigung und blutstillende Maßnahmen ein.

     

    • Beispiel: Provisorische Sofortversorgung regio 11
    Datum
    Zahn
    GOZ
    Leistung
    Faktor
    Euro

    15.04.2020

    11

    XXXXa

    Adhäsive Befestigung von künstlichen/natürlichen Zähnen als Provisorium gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend der Nr. xxxx GOZ (Leistungsbeschreibung der zugrunde gelegten Gebührennummer)

    2,3

    xx.xx

     

    Da die Versorgung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten ist, ist sie mit GKV-Patienten privat vereinbarungsfähig gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z (PA 03/2019, Seite 13). Eine Abrechnung über den Heil- und Kostenplan in Verbindung mit einem befundbezogenen Festzuschuss nach §§ 55, 56 Sozialgesetzbuch (SGB) V für provisorische Versorgungen der Befundgruppe 5 ist seitens der GKV nicht zu gewähren.

    Ablauf und mögliche Gebührenpositionen

    Je nach Zustand des zu extrahierenden Zahnes wird der natürliche Zahn verwendet oder ein Prothesenzahn als Versorgung vorbereitet. Die beiden folgenden Tabellen zeigen eine mögliche chronologische Abfolge der Leistungen.

     

    Als erster Schritt werden im Eigenlabor die vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt. Diese unterscheiden sich ‒ je nachdem, ob ein natürlicher oder ein künstlicher Zahn präpariert wird. Hierfür werden entsprechende Leistungen in der BEB '97 angelegt und nach Art und Aufwand kalkuliert.

     

    • Schritt 1: Vorbereitende Maßnahmen
    Variante A (natürlicher Zahn)
    Variante B (künstlicher Zahn/Prothesenzahn)
    Leistung
    BEB ‘97
    Leistung
    BEB ‘97

    Vorwall aus Silikon

    1251

    Vorwall aus Silikon

    1251

    Extraorale Kürzung und Vorbereitung eines extrahierten Zahnes

    XXXX

    Zahnfarbbestimmung (PA 12/2019, Seite 10)

    0723

    Modellation eines Pontics

    XXXX

    Vorbereitung eines Prothesenzahns

    XXXX

    Anbringen eines Spezialbands am natürlichen Zahn

    XXXX

    Anbringen eines Spezialbands an einem Prothesenzahn

    XXXX

    Keramik/gegossenes Glas konditionieren (hier an den Flügeln)

    5306

    Kunststofffläche konditionieren (hier am Prothesenzahn)

    5309

    Keramik/gegossenes Glas ätzen (hier an den Flügeln)

    5401

    Keramik/gegossenes Glas konditionieren (hier an den Flügeln)

    5306

    Material (Glasfaser-/Teflonband)

    Material

    Keramik/gegossenes Glas ätzen (hier an den Flügeln)

    5401

    Material (Glasfaser-/Teflonband)

    Material

    Material Prothesenzahn

    Material

     

    Im zweiten Schritt adaptiert der Zahnarzt das Provisorium im Mund des Patienten. Ob ein natürlicher oder ein künstlicher Zahn befestigt wird, ist für die Abrechnung unerheblich.

     

    • Schritt 2: Intraorale Maßnahmen zur Adaption
    Leistung
    GOZ

    Reinigung der benachbarten Zähne

    4050/4055

    Ggf. subgingivale Konkremententfernung an den benachbarten Zähnen

    4070/4075

    Adhäsive Befestigung von künstlichen/natürlichen Zähnen als Provisorium

    XXXXa

    Ggf. subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation

    an den benachbarten Zähnen

    4025

     

    Wichtig | Prüfen Sie bei der Materialkostenberechnung immer die Zumutbarkeit. Wählen Sie Ihre Analogposition so, dass die Materialkosten in der Kalkulation berücksichtigt sind.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 14 | ID 46459072