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  • · Fachbeitrag · Refresher

    Analoge Leistungen in der Parodontitistherapie ‒ BZÄK beantwortet Fragen zum Thema

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | BZÄK, PKV und Beihilfe haben mit den am 18.12.2022 vereinbarten Beschlüssen zur Berechnung von analogen Leistungen bei der PAR-Behandlung Rechtssicherheit geschaffen (Details in PA 02/2023, Seite 3 ). Im September 2023 hat nun der Ausschuss Gebührenrecht der BZÄK Fragen und Antworten zum Thema publiziert, die wir nachfolgend für Sie zusammenfassen. |

    PZR neben subgingivaler Instrumentierung

    Der Wortlaut der Beschlüsse lässt bewusst die Berechnung der jeweiligen subgingivalen Instrumentierung und der Nr. 1040 GOZ am selben Zahn sitzungsgleich zu. Wenn beide Leistungen erbracht werden, können diese auch berechnet werden (siehe dazu PA 04/2023, Seite 3).

    Kassenpatient und private subgingivale Instrumentierung

    Die Nrn. 0090a (UPTe) und 2197a (UPTf) GOZ sind auch bei gesetzlich Versicherten vereinbar, wenn der Patient aus medizinischen Gründen zwischen den BEMA-UPT-Terminen zu einem Zwischentermin einbestellt werden muss. Mit dem Patienten ist eine Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z zu treffen.