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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Die Abrechnung von implantologischenLeistungen nach der neuen GOZ - Teil 2

    | Anknüpfend an den ersten Teil der Erläuterungen zur Abrechnung implantologischer Leistungen in der letzten Ausgabe befasst sich der zweite Teil mit den GOZ-Nrn. 9040 bis 9100. |

     

    GOZ-Nr. 9040

    Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (zum Beispiel eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem

     

    Mit der Gebühr sind folgende Leistungen abgegolten: