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  • · Leserforum

    Einbau einer Metallbasis

    Bild: ©rh2010 - stock.adobe.com

    | FRAGE: „Wir haben bei einer Patientin in die obere Totale nachträglich eine Metallbasis einbauen lassen, weil die Prothese öfter gerissen ist. Wie kann ich diese Leistung berechnen?“ |

     

    Antwort: Vorab ist die Indikation zu klären. Bei vermehrten Bruchreparaturen ‒ wie z. B. bei einem vollbezahnten Gegenkiefer ‒ ist die wirtschaftlichere Lösung tatsächlich der nachträgliche Einbau einer Metallbasis. Hier kann bei einem GKV-Patienten die BEMA Nr. 98e mit dem Festzuschuss 4.5 angesetzt werden. Wird eine Metallbasis in eine vorhandene Totalprothese ohne zahnmedizinische Indikation, sondern auf Verlangen des Zahlungspflichtigen eingearbeitet (z. B. zur Beschwerung), so erfolgt die Berechnung privat nach der Nr. 5250 GOZ (ohne vorherige Abformung) oder der Nr. 5260 (mit vorheriger Abformung).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 2 | ID 48300979