· Fachbeitrag · Implantologie
Verborgene Leistungen bei implantatgetragenem Zahnersatz: Grundlagen, Planung und Diagnostik
von Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Fachgutachterin, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de
| Versorgungen mit implantatgetragenen Suprakonstruktionen gehören heute zum Tagesgeschäft vieler Zahnarztpraxen. Diese hochwertigen Behandlungen sind entsprechend in der Abrechnung abzubilden, um ein adäquates Honorar zu sichern. Doch viel zu oft werden nicht alle erbrachten Leistungen dokumentiert, geschweige denn abgerechnet. Dieser Beitrag widmet sich den Grundlagen der Abrechnung sowie verborgenen Leistungen in der Eingangsdiagnostik und Beratung. In zwei Folgebeiträgen geht es um weitere präprothetische (Abruf-Nr. 50545508 ) und rekonstruktive Maßnahmen (Abruf-Nr. 50545509 ). |
Am Anfang stehen Patientenberatung und -aufklärung
Täglich werden Patienten in den Zahnarztpraxen zu notwendigen prothetischen Versorgungen beraten, auch wenn die Implantatinsertion alio loco erfolgt. Diese Beratung stellt eine ärztliche Leistung dar und darf nach dem Zahnheilkundegesetz (ZHG) nicht an Fachpersonal delegiert werden. Vor allem ist der Patient über mögliche Behandlungsalternativen und über wirtschaftliche Aspekte gemäß dem Patientenrechtegesetz §§ 630 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aufzuklären.
Gesetzlich versicherte Patienten haben nach Sozialgesetzbuch (SGB) V Anspruch auf die vertragszahnärztliche Versorgung und einen kostenfreien Heil- und Kostenplan (HKP). Dabei ist es nicht möglich, die Nr. 0030 bzw. Nr. 0040 GOZ auf HKP Teil II zu kalkulieren bzw. zu berechnen.
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