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  • · Honoraroptimierung

    Eingehende Untersuchung nach Nr. 0010 GOZ: So dokumentieren Sie richtig

    Bild: ©HNFOTO - stock.adobe.com

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Meistens beginnt ein Kontrolltermin beim Zahnarzt mit der eingehenden Untersuchung (Nr. 0010 GOZ; PA 05/2019, Seite 2 ). Honorarverluste können hier vor allem durch einen zu niedrigen Steigerungsfaktor oder eine zu seltene Abrechnung der Nr. 0010 GOZ bei mehreren Sitzungen entstehen. |

     

    Gründe für Honorarverluste bei Abrechnung der Nr. 0010 GOZ

    Leistungsinhalt der Nr. 0010 GOZ ist u. a. die Aufzeichnung des Befundes. Dabei wird jedoch häufig versäumt, die Schwierigkeit und den Zeitaufwand bei der Untersuchung zu dokumentieren. Die Leistung wird daher durchschnittlich lediglich mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Es ist sicherlich ein zeitlicher Unterschied, ob eine Untersuchung an einem naturgesunden Gebiss durchgeführt wird oder an einem parodontal geschädigten Gebiss, das mit festsitzender oder herausnehmbarer Prothetik versorgt ist.

     

    Ein Honorarverlust entsteht häufig auch dadurch, dass die Nr. 0010 GOZ nicht abgerechnet wird, obwohl dies gebührenrechtlich erlaubt wäre: In der GOZ existiert keine zeitliche Einschränkung wie im BEMA. Die Leistung kann laut GOZ nicht erst nach Ablauf von vier Monaten wieder berechnet werden, sondern auch in kürzeren Abständen.