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  • · Implantatprothetik

    BEMA-HKP für eine Suprakonstruktion: Fehler gemeinsam vermeiden!

    Bild: © Andrey Popov - adobe.stock.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Die Erstellung von Therapieplänen für Suprakonstruktionen ist schwierig, besonders wenn diese nicht durch eine erfahrene Kraft aus der Verwaltung erstellt werden kann und von einer ZFA aus dem Assistenzteam notfallmäßig übernommen wird. Unser aktueller Fall zeigt diverse Ungereimtheiten bei der Planung einer implantatprothetischen Versorgung. Finden Sie die Ungereimtheiten? |

    Der aktuelle Praxisfall

    Ein 64-jähriger Patient, gesetzlich versichert, stellt sich in der Praxis mit einer zwölf Jahre alten insuffizienten OK-Totalprothese auf Implantaten vor. Nach Erörterung von Behandlungsoptionen mit dem Patienten wird das finale Ergebnis für die Erstellung der Behandlungsunterlagen notiert: Erneuern OK-Deckprothese, neue Kronen, atrophierter Kiefer, Metallbasis. Anhand dieser dürftigen Aussagen erstellt die ZFA den BEMA-HKP mit Anlage, so gut sie es vermag. Dieser ist nicht stimmig.

     

    Die fehlerhaften Behandlungsunterlagen ‒ Planungsangaben

    I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan TP = Therapieplanung R = Regelversorgung B = Befund