· Fachbeitrag · Dokumentation
Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen korrekt dokumentieren (3)
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
| Diagnostische Maßnahmen vor funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen (FAL/FTL) werden in der GOZ u. a. durch die Nr. 8000 ( PA 08/2025, Seite 7 f.) sowie die Nrn. 8020 und 8030 ( PA 07/2025, Seite 17 f.) beschrieben. Weitere Möglichkeiten, um herauszufinden, ob die Patientin / der Patient eventuell unter einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) leidet, ist ein CMD-Screening oder ein CMD-Kurzcheck. In vielen Zahnarztpraxen werden diese Maßnahmen auch bereits standardisiert durchgeführt ‒ nur leider fehlt häufig die Dokumentation der Leistungserbringung sowie der einzelnen Ergebnisse. Diese sollte direkt in der Patientenakte erfolgen. Denn nur, was dokumentiert ist, kann auch abgerechnet werden. |
Dass FAL/FTL notwendig sind, ist gerichtlich bestätigt
FAL/FTL sind z. B. unverzichtbar vor jeder prothetischen Versorgung. Dies wurde bereits auch durch mehrere Gerichtsverfahren bestätigt, wie z. B.
- OLG München, Az. 3 U 5039/13 vom 18.01.2017
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