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  • · Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

    GOZ-Kommentar der BZÄK: Die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung (Teil 1)

    Bild: ©HNFOTO - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Die BZÄK hat im August 2022 die aktualisierte Version ihres GOZ-Kommentars veröffentlicht. Dieser Beitrag informiert über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Abrechnung. Weitere kleinere Anpassungen stellen wir der Vollständigkeit halber in einem zweiten Beitrag vor, den Sie online unter iww.de/pa > Abruf-Nr. 48658375 finden bzw. gedruckt in der kommenden Ausgabe. |

    Optisch-elektronische Abformung: Nrn. 0050/0060 ergänzt

    Bei den Positionen Nr. 0050 GOZ (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung) und Nr. 0060 GOZ (Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung) wurde im Kommentar zur Leistungsbeschreibung der Zusatz „oder optisch-elektronisch“ neu eingefügt. Somit kann in der Praxis die Abformung mit einem Intraoralscanner nach Nr. 0065 GOZ (Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich) von einem oder von beiden Kiefern für die Herstellung von haptischen Situationsmodellen dienen, die von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt anschließend zur Diagnose oder Planung ausgewertet werden. Die Ergebnisse nach Auswertung der Situationsmodelle zur Diagnose oder Planung sind zu dokumentieren. Das ist eine Erleichterung bei Erstattung der Nrn. 0050 und 0060 GOZ nach digitaler Abformung, da jetzt keine Analogberechnung mehr erforderlich ist. Bisher wurde oft die haptische Modellauswertung nach digitaler Abformung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet, da weder die Nr. 0050 noch die Nr. 0060 GOZ eine Auswertung zur Diagnose oder Planung nach optisch-elektronischer Abformung umfasste.

     

    Beispiel 1: Konventionelle Abformung von einem Kiefer

    Um die prothetische Versorgung bei einem Patienten zu planen, ist nur die Abformung des Oberkiefers für ein Situationsmodell notwendig.