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  • · Fachbeitrag · Faktorsteigerung

    Auswahl und Begründung des Steigerungsfaktors nach der neuen GOZ

    | Die GOZ 2012 bringt auch Veränderungen hinsichtlich der Auswahl und Begründung des jeweiligen Steigerungsfaktors für eine Gebührenposition mit sich. Dieser Beitrag erläutert, was Sie hierzu wissen und beachten müssen. |

    Faktor 2,3 bildet die durchschnittliche Leistung ab

    Die Voraussetzungen bzw. Bedingungen für das Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 finden sich nach wie vor im § 5 GOZ. Allerdings wurde in§  5 Abs. 2 GOZ folgende Passage ergänzt:

    • § 5 Abs. 2 Satz 4

    Der 2,3-fache Gebührensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab; ein Überschreiten dieses Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen; Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand sind mit einem niedrigeren Gebührensatz zu berechnen.