20.05.2022 · Nachricht aus MK · Eigenbedarf
Durch Allgemeine Vertragsbestimmungen des Vermieters kann die Eigenbedarfskündigung beschränkt werden, indem dem Mieter ein höherer als der gesetzliche Bestandsschutz eingeräumt wird. Für eine Kündigung genügt dann das in § 573 Abs. 2 BGB genannte berechtigte Interesse des Vermieters nicht (LG Berlin 27.10.21, 65 S 125/21, Abruf-Nr. 228966 ).
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20.05.2022 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Ein Beschluss, der eine Vermietung und/oder Verpachtung untersagt oder wesentlich einschränkt, ist nichtig. Das Recht auf Vermietung des Sondereigentums kann nur durch die Gemeinschaftsordnung, d. h. durch eine Vereinbarung, eingeschränkt werden (AG Essen 30.12.21, 196 C 73/21, Abruf-Nr. 228965 ).
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20.05.2022 · Nachricht aus MK · Mietvertrag
Als Gegenleistung für eine mietweise Gebrauchsüberlassung können auch Dienstleistungen vereinbart werden. Bei solchen „atypischen“ Gegenleistungen gilt für die Hauptleistung des Vermieters Mietvertragsrecht, während für die Leistungspflicht des Mieters Dienstvertragsrecht anwendbar ist (OLG Düsseldorf 1.10.21, 24 U 301/20, Abruf-Nr. 228964 ).
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20.05.2022 · Nachricht aus MK · Gaslieferung
Der Energieversorgungsvertrag kommt i. d. R. mit dem zustande, der die tatsächliche Verfügungsgewalt am Übergabepunkt ausübt. Dies ist regelmäßig der Mieter oder Pächter, dem die tatsächliche Verfügungsgewalt vertraglich eingeräumt ist, unabhängig davon, ob dies dem Energieversorger bekannt ist oder nicht (LG Amberg 6.9.21, 22 O 828/20, Abruf-Nr. 228963 ).
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20.05.2022 · Fachbeitrag aus MK · Praxisfälle
Beim Tod des Mieters tun sich die Amtsgerichte in ihrer Funktion als Nachlassgerichte bisweilen schwer, eine Nachlasspflegschaft einzusetzen, um Wohnraummietverhältnisse zu beenden oder abzuwickeln. Sie verweisen dabei gerne auf das Vermieterpfandrecht, das aber im Fall des verstorbenen Mieters bei unbekannt bleibenden Erben nicht funktionieren kann. Hier zeigt sich ein gutes Beispiel für den Satz: „Theorie trifft Praxis“. Der folgende Beitrag bereitet die grundlegenden mietrechtlichen, ...
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17.05.2022 · Fachbeitrag aus MK · Mietervorkaufsrecht
Der Erwerb von Immobilien und ihre Aufteilung in Wohnungseigentum ist ein attraktives Geschäftsmodell. Der Verkauf der Wohnung in unvermietetem bzw. (wenigstens) zum Marktpreis vermieteten Zustand wirkt sich oft auf die Höhe des vom Verkäufer erzielbaren Kaufpreises aus. Der Mieter, der von dem ihm nach § 577 Abs. 1 S. 1 BGB zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch macht, erwirbt die Wohnung stets ohne die „Belastung“ mit einem Mietvertrag mit einem Dritten und könnte sie – so die ...
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16.05.2022 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Für bis zum 30.11.20 anhängig gewordene Beschlussersetzungsklagen gilt in analoger Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG weiter das bisherige Verfahrensrecht. Insbesondere bleiben die übrigen Wohnungseigentümer die richtigen Klagegegner (BGH 25.2.22, V ZR 65/21, Abruf-Nr. 228967 ).
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16.05.2022 · Nachricht aus MK · IWW-Webinare
Auch im 2. und 3. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie u. a.:
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15.05.2022 · Nachricht aus MK · Mietpreisbremse
Der Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB ist als Hilfsanspruch des Mieters ausgestaltet. Er bereitet den auf Rückzahlung gerichteten Hauptanspruch vor. Ebenso wie der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann der Auskunftsanspruch aus § 556g Abs. 3 BGB jedenfalls nicht vor dem Hauptanspruch verjähren, dem er dient (LG Berlin 2.11.21, 65 S 64/21, Abruf-Nr. 228962 ; n. rkr., Revision BGH VIII ZR 375/21).
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21.04.2022 · Fachbeitrag aus MK · WEG-Novelle
Bauunwillige Wohnungseigentümer können bauliche Veränderungen zwar nicht verhindern. Über § 21 WEG n. F. wird aber ein angemessener Interessenausgleich getroffen. Die Kostenverteilung nach § 21 WEG n. F. bildet im Zusammenspiel mit den baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG n. F. ein neues System und so einen wesentlichen Eckpunkt des WEMoG (zum Ganzen ausführlich: Grüneberg/Wicke, BGB, § 21 WEG Rn. 1). § 21 WEG n. F. tritt zum Teil an die Stelle des § 16 WEG a. F. Mit § 21 Abs. 4 ...
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