Bei auch privat genutzten Pkw wird der Privatanteil regelmäßig anhand der Ein-Prozent-Regel ermittelt. Dieser einfachen Handhabung stehen aber häufig steuerliche Nachteile gegenüber. Der Beitrag zeigt anhand von Beispielen, dass es sich durchaus lohnen kann, die Ein-Prozent-Regel z. B. dadurch zu vermeiden, dass der betriebliche Nutzungsumfang unter 50 % gehalten wird und darüber hinausgehende betriebliche Fahrten mit einem Privatfahrzeug erfolgen.
Sind dem Steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen einer GmbH zuzurechnen, da eine zwischen ihm und der GmbH bestehende Beteiligungskonstruktion über ausländische Gesellschaften als Gestaltungsmissbrauch anzusehen ist, ...
Dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Solidaritätszuschlags kommt Vorrang gegenüber dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu. Dies hat der BFH (Beschluss vom 15.6.
Für bestimmte Fallgruppen eröffnet § 20 UStG eine liquiditätsschonende Umsatzversteuerung erst bei Vereinnahmung des Entgelts. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind hierfür allerdings ein Antrag und eine Gestattung durch das FA erforderlich. Die in der Praxis häufig anzutreffende „faktische Ist-Besteuerung“ haben nun beide Umsatzsteuer-Senate des BFH unter bestimmten Bedingungen als konkludentes Antrags- und Genehmigungsverfahren abgesegnet (BFH 18.8.15, V R 47/14, Abruf-Nr. 180566 ; BFH 18.11.15,
XI R ...
Werden immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Kundenstamm) übertragen, handelt es sich um sonstige Leistungen. Da § 4 Nr. 28 UStG aber nur die Lieferung von Gegenständen von der Umsatzsteuer befreit, kann durch ...
Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen setzt eine wirtschaftliche Belastung durch die Handwerkerkosten voraus. Daran fehlt es, wenn eine Versicherung die Handwerkerkosten ...
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Jeden Monat stehen vor allem Existenzgründer und andere Arbeitgeber zum ersten Mal vor der Aufgabe, einen Minijobber anzumelden. Die Minijob-Zentrale hat nun eine Anleitung erstellt, in der beschrieben ist, wie Minijobber richtig angemeldet werden – und zwar in vier Schritten. Alles Wichtige erfahren Sie unter www.iww.de/sl1911 .