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  • 01.07.2005 | Steuererklärung

    „Steuerschummelei“: Was ist möglich und wann ist der Bogen überspannt? – Teil II

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Komplizierte Steuervorschriften und die zunehmende Hektik in der Gesetzgebung führen verstärkt dazu, dass Bürger ihre Steuerpflichten weniger ernst nehmen und Mogeleien als Strategie gegen hohe Abgabenlasten immer weiter zunehmen. In der Ausgabe MBP 6/05, 96 wurden Schummeleien von Familien und Anlegern dargestellt. Nachfolgend geht es um Arbeitnehmer, Selbstständige, Immobilienbesitzer und Rentner. Ganz gleich, bei welcher Einkunftsart die Steuerpflichten nicht ernst genommen werden: Die Grenze von Fahrlässigkeit hin zu vorsätzlicher Hinterziehung ist schnell überschritten. 

    Arbeitnehmer

     

     

    Tatbestand 

    Reaktion 

    Entfernungs-pauschale 

    Dieser Bereich gilt landläufig als Spielwiese des kleinen Mannes. Bei den Fahrten zur Arbeit werden Krankheitstage nicht abgezogen, ein paar Kilometer aufgeschlagen oder nicht getätigte Umwege angegeben. Bus- oder Bahnfahrer geben den Pkw als Verkehrsmittel an, um die Höchstgrenze von 4.500 EUR (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ohne Nachweis überschreiten zu können. Ist dem Finanzamt einmal die Strecke zur Arbeit ausführlich erläutert, akzeptieren die Beamten die geltend gemachte Entfernung ohne Rückfragen zumeist auch in den Folgejahren. Theoretisch können zwar auch dann noch einmal ein Nachweis angefordert oder die Kilometer gekürzt werden. Doch in der Regel schauen die Beamten nur in das Vorjahr und haken unveränderte Angaben ab. Diese Vorgehensweise gilt grundsätzlich auch bei Erstangaben in Bezug auf Krankheitstage oder Kilometer. Weist der Sachbearbeiter mittels Routenplaner auf eine kürzere Strecke ins Büro hin, können Arbeitnehmer die Mehrkilometer mit Umwegen aus Zeitersparnis begründen, müssen dies dann aber nachweisen. 

    Kommen Arbeitnehmer mit ihren Pkw-Fahrten auf über 4.500 EUR im Jahr, kann das Finanzamt einen Nachweis über die zurückgelegten weiten Strecken verlangen. Dies gelingt beispielsweise durch Vorlage der Inspektionsrechnung, der gesammelten Benzinrechnungen oder durch Angabe des Kilometerstands zu Beginn und am Ende des Jahres. Nicht jedoch möglich wird dies, wenn die lange Strecke in Wirklichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt worden ist. Denn auch in diesem Fall ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend und nicht die mit Bus und Bahn zurückgelegte Strecke. 

    Wohnsitz 

    Der Arbeitnehmer hat ein Zimmer in der Nähe der Firma, gibt aber zumeist tägliche Pendeltouren vom deutlich weiter entfernt liegenden Wohnsitz an. Die längere Strecke fährt er jedoch viel seltener, als auf der Anlage N vermerkt. 

    Es steht jedem Arbeitnehmer frei, wo er sich eine Wohnung nimmt. Liegt der Hauptwohnsitz auf dem Lande und das Zimmer in der Nähe des Arbeitsplatzes, können beide Strecken geltend gemacht werden. Die Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung akzeptiert das Finanzamt aber nur, wenn dieses Domizil den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Sie darf allerdings nicht eine Zweitwohnung sein, die lediglich an Wochenenden und in den Ferien genutzt wird. In diesen Fällen werden die Entfernungspauschalen nur für die Entfernung zwischen Erstwohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt. Sind diese Grundsätze geklärt, kann das Finanzamt meist nicht ermitteln, wie oft vom Hauptwohnsitz aus gependelt wird. 

    Fachliteratur 

    Hier wurde der Gestaltungsspielraum in der Vergangenheit häufig überschritten. Arbeitnehmer ließen sich in der Fachabteilung des Buchladens eine Quittung ausstellen, den Kassenbereich sah diese Literatur aber nicht. Stattdessen ging der Kunde mit Beleg und ohne Buch nach Hause und setzte die nicht angefallenen Kosten bei der Steuer ab. Beliebt war auch der Tausch unter Kollegen und Freunden. Quittungen über Medizinlexika oder PC-Bücher wurden mehrfach der Erklärung beigefügt. Kamen die Belege vom Finanzamt zurück, nutzte sie der nächste. Und wer keinen großen Bekanntenkreis hatte, besorgte sich die entsprechenden Kaufunterlagen für die Fachliteratur im Internet. Für 20 EUR bspw. gab es die gewünschten Quittungen über 198 EUR. 

    Bei Medienartikeln waren dem Fiskus die kleinen oder großen Schummeleien doch zu viel. Steuerzahler haben jetzt eine erhöhte Nachweispflicht bei Fachliteratur (BFH, 4.12.03,VI B 155/00). Erforderlich ist die Vorlage der Quittung. Sie muss den Namen des Käufers sowie den Titel der Fachliteratur enthalten. Darüber hinaus muss die Zahlung belegt werden, etwa die Abbuchung vom Konto oder der Kassenbeleg. Nur wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, können die Aufwendungen Steuer mindernd geltend gemacht werden. Doch wie konsequent wenden Finanzbeamten diese Regelung an? Grundsätzlich haben sie das Recht, auch bei Kleinbeträgen auf die erhöhte Nachweispflicht zu pochen und pingelig zu sein. Doch dies ist sehr arbeitsintensiv. Daher erleichtert den Beamten eine saubere Auflistung der Kosten nebst Anlagen die Arbeit, die Erklärung geht schneller und mit größerer Wahrscheinlichkeit ohne Nachfrage durch.  

    Arbeitsmittel 

    Ausgaben für Schreibtisch oder Regal werden pauschal angesetzt, obwohl sie nicht angefallen sind. Beliebt ist auch, private Gegenstände als beruflich veranlasst zu deklarieren. Das gilt auch für den Schrank im Kinderzimmer, der für das Finanzamt im Arbeitszimmer steht. 

    Arbeitsmittel erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an, wenn die Kosten nachgewiesen oder glaubhaft sind. Bei Beträgen bis 100 EUR im Jahr haben die meisten Beamten in der Vergangenheit auf Belege verzichtet. Allerdings ist zumindest anzugeben, um welche Arbeitsmittel es sich handelt. Doch wegen Missbrauchs dieser Großzügigkeit ist diese Nachsicht nicht mehr die Regel. Wird der Wohnzimmerschrank als Aktenregal ausgegeben, gelingt der Abzug oft, wenn die eingereichte Rechnung über Büromöbel ausgestellt wurde. 

    Gewerkschaft 

    Immer mehr Arbeitnehmer treten aus, geben in der Steuererklärung aber weiterhin die Beiträge an. Dabei nutzen sie die Regel, dass die Zahlung nicht jedes Jahr erneut nachzuweisen ist und zumeist der konkrete Hinweis auf den Berufsverband ausreicht. 

    Beiträge nach dem Eintritt in den Ruhestand zählen nicht mehr zu den Werbungskosten. Der Zusammenhang fällt auf. Ansonsten wird der Betrag wie im Vorjahr abgehakt. 

    Bewerbungskosten 

    In wirtschaftlich schlechten Zeiten ist es nicht ungewöhnlich, wenn über 100 Bewerbungen geschrieben werden. Diesen Umstand nutzen Arbeitnehmer, um pauschal Kosten für umfangreiche Post geltend zu machen. 

    Sofern lediglich die Anzahl der Bewerbungen vorgebracht werden, gehen nur plausible Kleinbeträge durch. Ansonsten ist zumindest der Adressat und auf Nachfrage das Anschreiben nachzuweisen. Dann werden pauschal 9,00 EUR je Bewerbungsmappe und 2,50 EUR je Kurzanschreiben akzeptiert (FG Köln 7.7.04, 7 K 932/03). Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen sind mit Tickets oder Einladung des potenziellen Arbeitgebers nachzuweisen. Grundsätzlich gelingt der pauschale Abzug eher, umso nachvollziehbarer die Auflistung gefertigt wird. 

    Arbeitszimmer 

    Das Jugend- oder Gästezimmer wird als heimisches Büro angegeben. 

    Hausbesuche gehören der Vergangenheit an. Wird die überwiegende Heimarbeit schlüssig begründet und steht dem Grunde nach in der Wohnung ausreichend Platz zur Verfügung, steht dem Abzug von jährlich bis zu 1.250 EUR wenig im Wege. 

    Zahlendreher 

    Auf der Anlage N werden die Daten der Lohnsteuerkarte mit einem Zahlendreher beim Arbeitslohn oder der Lohnsteuer zu Gunsten des Arbeitnehmers eingetragen. 

    Solche Zahlendreher wurden bislang ohne weitere Konsequenzen korrigiert. Für Veranlagungszeiträume ab 2004 muss jedoch der Arbeitgeber gem. § 41b Abs. 3 EStG die Daten elektronisch übermitteln, so dass diese Schummelei der Vergangenheit angehören dürfte. 

     

    Selbstständige

     

     

    Tatbestand 

    Reaktion 

    Bareinnahmen 

    Teile der Kasseneinnahmen tauchen nicht in der Buchführung auf. 

     

    Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind bei Kassengeschäften über 15.000 EUR zu jedem einzelnen Eingang Name und Anschrift des Einzahlenden festzuhalten (BMF, 5.4.04, IV D 2 - S0315 - 9/04), bei Bargeschäften an Wiederverkäufer in jedem Fall (§ 144 AO). Solche Formalien nehmen Betriebsprüfer gerne zum Anlass, intensiver in die Geschäftsvorfälle einzusteigen und auch Zuschätzungen bei den Einnahmen in Erwägung zu ziehen. In allen anderen Fällen wird in kritischen Branchen nach Kassenfehlbeträgen gesucht und die realistischen Einnahmen durch Kalkulation aus den Einkäufen hochgerechnet. 

    Honorare 

    Die als Freiberufler oder im Nebenjob erhaltenen Zahlungen werden nicht versteuert. 

    Betriebsprüfungen entwickeln sich zunehmend zum Ausstellen von Kontrollmitteilungen für Dritte. Dabei hilft die Prüfungssoftware IDEA, mit denen die Außendienstbeamten ausgestattet sind. Datenabgleiche und Suchläufe im Minutentakt werden zur Regel, seit sich die Prüfer ins Buchhaltungssystem der Firmen einloggen oder die Daten auf ihren PC überspielen dürfen. Mit einem Namen- oder Kontenabgleich fällt sofort auf, wenn ein Angestellter auf Lohnsteuerkarte und nebenbei als Minijobber läuft. Erfolgreich ist auch die Suche nach ausgeschiedenen Mitarbeitern. Ein flinker Namensabgleich mit den Ausstellern von Rechnungen zeigt, wer anschließend von zu Hause aus weiter tätig wird – ein zunehmend beliebtes Verfahren, um Firmen schlanker zu machen. Ob der Freie seine Einnahmen deklariert oder das Arbeitsverhältnis nur auf dem Papier aufgelöst wurde, entscheiden Finanz- und Sozialämter dann mittels erhaltener Kontrollmitteilungen.  

    Verträge mit Angestellten 

    Kinder oder Partner arbeiten nur pro forma in Betrieb, Kanzlei oder Praxis mit. Das spart besonders bei Kindern Abgaben, die ihre Freibeträge ansonsten nicht nutzen. Beliebt ist auch, ein Darlehen mit Verwandten abzuschließen, um die Betriebsausgaben zu erhöhen. 

    Arbeitsverträge unter Verwandten sind schnell abgeschlossen. Ob sie dann auch wirklich durchgeführt werden, prüft das Finanzamt sehr kritisch. So kann beispielsweise mit Kindern unter 14 Jahren kein wirksamer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Hier sind dann lediglich einfache Hilfeleistungen möglich, etwa Kurierfahrten mit dem Rad oder Kopierdienste. Bei Ehegatten wird der Abzug von Betriebsausgaben nur anerkannt, wenn eine Reihe von Merkmalen erfüllt sind. Diese werden kritisch unter die Lupe genommen und sind auch regelmäßig Schwerpunkt einer Betriebsprüfung. So muss die Vereinbarung klar, eindeutig und auf arbeitsrechtlicher Basis getroffen sein. Der Arbeitsvertrag muss wie unter Fremden üblich formuliert und tatsächlich durchgeführt werden. Das bedeutet unter anderem, dass der Partner tatsächlich arbeitet und diese Leistung zu üblichen Zeiten bezahlt wird. Die Ausgaben an Verwandte müssen deckungsgleich in deren Steuererklärung als Einnahmen deklariert sein. Was bei Ehepaaren in der Regel über die gemeinsame Erklärung noch einfach zu überprüfen ist, macht im Verhältnis Eltern – Kinder oder Geschwister mehr Mühe. Hier tauschen sich Finanzbeamte mittels Kontrollmitteilung aus. Hat das Kind die Zinsen aus einem der Firma der Eltern gewährten Darlehen nicht deklariert, geraten beide Generationen in Erklärungsnotstand. 

    Fuhrpark 

    Für den als Betriebsvermögen deklarierten Pkw wird entweder überhaupt keine oder nur eine geringfügige Privatnutzung angegeben. 

    Der Streit mit dem Finanzamt um den korrekten Ansatz der Privatnutzung nimmt weiter zu, da nun auch Freiberufler gewillkürtes Betriebsvermögen bilden dürfen. Legal und lukrativ ist es, die Freizeitfahrten über die Ein-Prozent-Regel abzurechnen und sämtliche Kosten als Betriebsausgaben abzuziehen. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch bringt den optimalen Nachweis, um die Privatnutzung exakt nachzuweisen. In einer Einzelpraxis mit zwei Fahrzeugen unterstellt das Finanzamt, dass ein Pkw notwendiges Privatvermögen darstellt. Hier müssen Selbstständige den Gegenbeweis antreten. 

    Ansparabschreibung 

    Mittelständische Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer verwenden die lukrative Ansparrücklage i.S.d. § 7g EStG, obwohl sie bereits im Zeitpunkt der Bildung wissen, dass keine entsprechenden Käufe anstehen. Die Rücklage für künftige Investitionen wird sofort als Aufwands-posten angesetzt und mindert damit bereits vorab den Gewinn. Da die angekündigte Investition erwartungsgemäß nicht durchgeführt wird, kommt es nach zwei Jahren zu einem Zuschlag auf den Gewinn in Höhe von sechs Prozent. Das lohnt bei vielen Selbstständigen dennoch, wenn der Ansatz in Jahren mit hoher und die Auflösung mit geringerer Progression erfolgt. Per saldo ergibt sich nicht nur ein Stundungseffekt, sondern oft auch eine Minderzahlung. 

    Dem Finanzamt ist lediglich zu deklarieren, dass innerhalb der nächsten beiden Jahre mit dem Kauf eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts zu rechnen ist. Zum Zeitpunkt der Bildung ist nicht in allen Einzelheiten nachzuweisen, welche Käufe geplant sind. Eine Prognose reicht völlig, etwa der konkrete Hinweis, dass ein neuer Farbkopierer oder ein Pkw anschafft werden soll. Wird die Auflösung der Rücklage korrekt gebucht, sind keine Nachfragen zu erwarten. 

    Spekulationsverluste 

    Das Minus mit Wertpapieren kann im Privatbereich nur begrenzt verrechnet werden, und auch nur bei Realisierung binnen Jahresfrist. Daher versuchen Freiberufler, ihre schlechten Börsengeschäfte der Praxis zuzuordnen. Eine Verlagerung des Risikos auf den betrieblichen Bereich ist lukrativ, führt das Minus doch stets zu einer Gewinnminderung. Dies gilt etwa für Anleihen, deren Kaufkurs über dem Nennwert liegt, Verluste bei Fälligkeit daher sicher sind. 

    Wertpapiere oder Geldgeschäfte sind im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nur selten als Betriebsvermögen möglich. Das gilt besonders für Kapital mit Verlustpotenzial. Der BFH hat in diesem Zusammenhang einige aus Sicht der Selbstständigen negative Urteile gefällt: Festverzinsliche Wertpapiere sind beim Freiberufler i.d.R. kein Betriebsvermögen, auch wenn der Erlös für den Kauf eines Wirtschaftsguts verwendet wird (BStBl II 00, 297). Tauchen daher Abzugsposten mit Wertpapieren in der 4/3-Rechnung auf, wird das Finanzamt die Hintergründe genau erfragen. 

     

    Immobilienbesitzer

     

     

    Tatbestand 

    Reaktion 

    Vermietung an Angehörige 

    Die Wohnung steht dem Nachwuchs kostenlos zur Verfügung. Um die Kosten steuerlich geltend machen zu können, deklarieren die Eltern fiktive Mieteinnahmen. 

    Hausbesitzern steht frei, an wen sie Wohnungen vermieten und welche Miethöhe dabei vereinbart wird. Bei Angehörigen schauen Finanzbeamte näher hin und hinterfragen, ob der Mietvertrag wie allgemein üblich und ohne rückwirkende Vereinbarungen geschlossen, die Mietvereinbarung klar und eindeutig wie unter Fremden gestaltet ist und laufende Zahlungen in vereinbarter Höhe geleistet werden. Daher reagiert das Finanzamt kritisch, wenn die Miete einmal für einige Monate in einer Summe bezahlt wird oder nur sporadisch. Wird das Mietverhältnis akzeptiert, kommt es erst zu einer Kürzung der Werbungskosten, wenn die Miete weniger als 56 v.H. der üblichen Marktmiete beträgt. Liegt sie zwischen 56 und 74,9 v.H., ist dem Finanzamt eine Überschussprognose vorzulegen.  

    Liebhaberei 

    Eine Immobilie wird mit der Absicht erworben, sie kurzfristig selber zu nutzen. Für eine Übergangszeit wird sie vermietet, um die Anfangsverluste steuerlich geltend zu machen. 

    Nur bei auf Dauer angelegter Vermietung geht das Finanzamt ohne Überprüfung davon aus, dass ein Einnahmenüberschuss erwirtschaftet wird. Auf Dauer heißt jedoch, dass bei Beginn der Vermietung keine Umstände für eine Befristung wie die spätere Eigennutzung sprechen. Argumentieren Immobilienbesitzer, dass die Wohnabsicht plötzlich aufgetreten ist und nicht von Anfang an bestand, gelingt der Ansatz der Verluste. Hilfreich sind hier familiäre oder berufliche Gründe. 

    Mieteinnahmen 

    Die Miete einzelner Wohnungen oder Garagen wird nicht oder nur in verminderter Höhe erklärt. Gleiches gilt für die von den Mietern nachzuzahlende Umlage. 

    Die Mieteinnahmen sind in der Anlage V auf die einzelnen Geschosse aufzuteilen. Aus diesen Angaben wird ermittelt, ob die erzielte Miete pro qm marktüblich ist. Den Finanzbeamten werden jedes Jahr Prüf- 

    themen vorgegeben, die sie im Rahmen der Steuererklärung näher unter die Lupe nehmen sollen. Einer dieser Schwerpunkte war in den letzten Jahren stets die Höhe der deklarierten Mieten – nicht nur unter Angehörigen. Bei sauberer Auflistung – Miete, Flächen, Geschosse, Anzahl der Wohnungen – werden oftmals Sachverhalte abgehakt, die im Falle von Nachfragen detailliert und kritisch untersucht würden.  

    Nutzungsdauer 

    Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG wird auch nach Ablauf des Zeitraums mit erhöhten Sätzen weiter wie im Vorjahr angegeben. 

    AfA-Überwachungsbögen in den Steuerakten wurden in der Vergangenheit oft nicht sauber gepflegt. Allerdings sorgt nun der Umstieg auf elektronische Aktenführung für lückenlose Überwachung. Fällt der Fehler auf, wird er ohne weitere Folgen korrigiert. 

    Eigenheim 

    Vor Jahren wurde bereits die 7b- oder 10e-AfA in Anspruch genommen. Jetzt wird die Eigenheimzulage beantragt. 

    Einmal im Leben gibt es die Förderung des Eigenheims pro Person. Liegt der erste Zuschuss schon lange zurück, wird nicht unbedingt die Kellerakte zur Überprüfung gezogen. Ein zweifacher Ansatz ist daher möglich. 

    Erhaltungs-aufwand 

    Die sofort oder über fünf Jahre absetzbaren Kosten werden großzügig angesetzt, obwohl sie in dieser Höhe für die Mietimmobilie überhaupt nicht angefallen sind. 

    Betragen die Kosten je Baumaßnahme und Gebäude netto nicht mehr als 4.000 EUR, entfällt schon einmal die Überprüfung, ob es sich um nachträglichen Herstellungsaufwand handelt. Bei Erhaltungsaufwendungen bis zu 10.500 EUR pro Jahr müssen dem Finanzamt die Kosten nicht im Einzelnen belegt werden. Hier reicht eine simple Aufstellung – Maßnahme, Kosten, Rechnungsdatum – völlig aus. Nur in Ausnahmefällen fordern die Beamten Belege an. Motto: Je schlüssiger die Auflistung, umso unwahrscheinlicher die Forderung nach einem Nachweis. 

    Außergewöhnliche Schäden 

    Wer an Rhein, Mosel oder anderen Hochwasser gefährdeten Flüssen wohnt, macht bei jedem Ereignis über Gebühr Schäden geltend. 

    Sofern Wohnung oder Haus tatsächlich in häufig überfluteten Gebieten liegen, werden die Kosten meist ohne Nachweis anerkannt, sofern sie nicht außergewöhnlich hoch sind. 

     

    Ruheständler

     

     

    Tatbestand 

    Reaktion 

    Renteneinkünfte 

    Viele Rentner haben in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgegeben, da sie mit dem steuerpflichtigen Ertragsanteil der Rente meist unter den Freibeträgen lagen. Doch hierbei übersahen sie, dass sie durch weitere Einkünfte wie Mieten, Zinsen oder Einnahmen des Ehepartners in die Steuerpflicht gerutscht sind. Einige Ruheständler haben auch aus Unwissenheit keine Erklärung mehr eingereicht, weil sie das Finanzamt hierzu nicht mehr aufgefordert hatte. 

    Seit diesem Jahr werden Rentenzahlungen für den Fiskus so transparent wie noch nie. Durch das neue Alterseinkünftegesetz sind Rentenkassen, Versorgungswerke und die Lebensversicherer verpflichtet, Auszahlungen zu melden. Die nunmehr geltende höhere Besteuerung von Altersrenten sorgt dafür, dass immer mehr Ruheständler in die Steuerpflicht rutschen. Dies wird dem Fiskus über die erhaltenen Kontrollmeldungen transparent. Die Aufforderung, eine Steuererklärung abzugeben, wird kommen. Über die dann eingereichten Daten erscheinen auch Nebeneinkünfte wie Zinsen, Dividende oder Mieten auf den Tisch der Finanzbeamten. Rückfragen nach Altjahren werden nicht auf sich warten lassen. 

     

    Leserservice: Der Teil I der Checkliste ist unter der Abruf-Nr. 051681 kostenlos im Internet auf der Homepage www.iww.de abrufbar 

    Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 116 | ID 88316

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