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  • · Nachricht · Auslandstätigkeit

    Neue steuerfreie Kaufkraftzuschläge zum 01.07.2020

    | Die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge wurden zum 01.07.2020 angepasst. Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt (BMF, Schreiben vom 01.07.2020, Az. IV C 5 ‒ S 2341/20/10001 :002). |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge (Stand 01.07.2020) → Abruf-Nr. 46508702
    Quelle: ID 46680126

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