07.04.2008 · Fachbeitrag aus LGP · Sozialversicherung
Programmgestaltend tätige Mitarbeiter von Rundfunkanstalten sind im Zweifelsfall selbstständig tätig und daher keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen. Im Urteilsfall hatte eine seit vielen Jahren für einen Radiosender tätige Moderatorin ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Sie wollte festgestellt wissen, ob sie bei dem Radiosender abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig war oder ob sie selbstständig ...
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07.04.2008 · Fachbeitrag aus LGP · Arbeitsrecht
Ältere Arbeitnehmer werden durch eine Höchstbetragsregelung in einer mit Alter und Betriebszugehörigkeit steigenden Sozialplanabfindung nicht verbotswidrig benachteiligt. Dies hat das BAG entschieden. Durch eine altersunabhängige Höchstbetragsklausel würden Arbeitnehmer wegen ihres Lebensalters weder unmittelbar bevorzugt noch benachteiligt. Es liege auch keine mittelbare Altersdiskriminierung vor. Ältere Arbeitnehmer würden durch eine Höchstbetragsklausel nicht anders behandelt als ...
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07.04.2008 · Fachbeitrag aus LGP · BFH bestätigt seine Rechtsprechung
Erhält ein Arbeitnehmer aus einer von seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung Lohnfortzahlung, muss diese Leistung kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn sein. Für die steuerlichen Folgen kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer (auch) eigene Ansprüche gegen die Versicherung hat. Das bestätigte der BFH jetzt in folgendem Fall:
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07.04.2008 · Fachbeitrag aus LGP · Sonderzuwendungen
Sieht ein Formulararbeitsvertrag eine monatlich zu zahlende Leistungszulage unter Ausschluss jeden Rechtsanspruchs vor, benachteiligt dies den Arbeitnehmer unangemessen. Diese Entscheidung des BAG bedeutet das endgültige „Aus“ für die Wirksamkeit von Freiwilligkeitsvorbehalten und dem Ausschluss eines Rechtsanspruchs für die Zukunft bei laufenden Vergütungsleistungen. Die arbeitsvertragliche Regelung lautete:
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07.04.2008 · Fachbeitrag aus LGP · Wer ist Steuerschuldner?
Wird in einem Abfindungsvergleich die Formulierung „Zahlung brutto = netto“ gewählt, wird damit nur objektiv zum Ausdruck gebracht, dass der vereinbarte Abfindungsbetrag vom Arbeitgeber ungekürzt ausgezahlt werden soll. Es ist dann durch Auslegung zu ermitteln, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die auf die Abfindung anfallende Steuer zu tragen hat (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.12.2007, Az: 6 Sa 358/06; Abruf-Nr.
080969
)
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07.04.2008 · Fachbeitrag aus LGP · GmbH
Die für Pensionsrückstellungen entwickelten „Überversorgungsgrundsätze“ gelten auch für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse.
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07.04.2008 · Fachbeitrag aus LGP · Arbeitsentgelt
Die Aberkennung der Jahresprämie im Falle des Vertrauensmissbrauchs ist verhältnismäßig, wenn die alternative Reaktion des Arbeitgebers die außerordentliche Kündigung wäre. Das ist die Quintessenz einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz: Ein Arbeitnehmer führte mehrere Telefongespräche mit seiner Ehefrau und verwendete dabei die private PIN eines Kollegen. Dadurch entstanden Telefonkosten von 7,38 Euro. Der Arbeitgeber wertete dies als Betrug und beabsichtigte, das ...
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07.04.2008 · Fachbeitrag aus LGP · OLG entscheidet zugunsten des Arbeitnehmers
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann sich ein Arbeitnehmer schlechter stellen, wenn bei Abschluss der betrieblichen Altersversorgung ein Gruppenversicherungstarif gewählt wurde, der beim neuen Arbeitgeber so nicht aufrecht erhalten werden kann. Dies kann zur Folge haben, dass der Versicherer den ursprünglichen Vertrag fortführen muss, wie ein aktueller Fall deutlich macht, den das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden hat.
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07.04.2008 · Fachbeitrag aus LGP · Länger Arbeitslosengeld und Eingliederungsgutschein
Ältere Arbeitslose erhalten seit 1. Januar 2008 wieder länger Arbeitslosengeld I und einen Gutschein zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Außerdem wurde die Ende 2007 ausgelaufene „58er-Regelung“ durch die „63er-Regelung“ ersetzt. Das sind die wichtigsten Regeln des siebten Gesetzes zur Änderung des SGB III (Abruf-Nr.
080489
).
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07.04.2008 · Fachbeitrag aus LGP · Lohnfortzahlung
Für die Berechnung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist entscheidend, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich ausgefallen ist („modifiziertes Lohnausfallprinzip“; § 4 Abs. 1 EFZG). Schwankt die individuelle Arbeitszeit des Arbeitnehmers vereinbarungsgemäß unregelmäßg, ist die„regelmäßige“ Arbeitszeit durch eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zu ermitteln. Als Referenzzeitraum sind die letzten 12 Monate vor Beginn der ...
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