17.01.2018 · Nachricht aus LGP · Rente
Wer die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren beziehen will, kann lange zurückliegende Beitragslücken nicht dadurch schließen, dass er freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlt. Dies hat das Resümee des LSG Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 14.12.2017, Az. L 10 R 2182/16, Abruf-Nr. 198729 ).
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12.01.2018 · Nachricht aus LGP · Arbeitsrecht
Sucht ein Autohaus mit einer Stellenanzeige („Frauen an die Macht!“) gezielt nach einer Autoverkäuferin, verstößt das nicht unbedingt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn in dem Autohaus im gesamten Verkaufs- und Servicebereich bisher ausschließlich Männer arbeiten. So hat es das LAG Köln gesehen und damit genauso entschieden wie das ArbG Köln in erster Instanz.
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05.01.2018 · Nachricht aus LGP · Sonderzuwendungen
Ein Leser fragt: Welche Auswirkungen hat es, wenn eine Mitarbeiterin während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber einem Minijob nachgeht und während des Minijobs eine Einmalzahlung z. B. eine Jubiläumszahlung aus dem (ruhenden) Elternzeit-/Vollzeitverhältnis ausgezahlt erhält. Wir haben die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gefragt.
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03.01.2018 · Nachricht aus LGP · Elterngeld
Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt eines Kindes zahlt, erhöhen das Elterngeld, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden sie dagegen als sonstige Bezüge gezahlt, z. B. quartalsweise, erhöhen sie das Elterngeld nicht (BSG, Urteile vom 14.12.2017 Az. B 10 EG 4/17 R, Abruf-Nr. 198641 und Az. B 10 EG 7/17 R, Abruf-Nr. 198374 ).
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19.12.2017 · Nachricht aus LGP · Kurzarbeitergeld
Zuschüsse zum Transferkurzarbeitergeld, die eine Transfergesellschaft zahlt, in der ein Arbeitnehmer zwar angestellt, aber nicht beschäftigt wird, sind als außerordentliche Einkünfte ermäßigt nach §§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu besteuern. So hat das FG Münster entschieden.
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15.12.2017 · Fachbeitrag aus LGP · Aus- und Fortbildung
Erstattet oder übernimmt der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer Aufwendungen für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, ist das nicht immer steuer- und sozialversicherungsfrei. Aus Sicht der Lohnsteuer, der Sozialversicherung und des Arbeitsrechts sind einige Besonderheiten zu beachten. LGP erläutert sie nachfolgend ausführlich.
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15.12.2017 · Nachricht aus LGP · Betreuungsleistungen
Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 34a Buchst. b EStG können Arbeitgeber Arbeitnehmern die Kosten für eine Kinderbetreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei erstatten (mehr dazu in LGP 3/2015, Seite 45 → Abruf-Nr. 43218770 ). Die OFD Karlsruhe hat jetzt dargelegt, für welche Kinder diese Steuerbefreiung in Betracht kommt.
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