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  • · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

    Überschreiten der Jahresentgeltgrenze von 5.400 Euro

    | Ein Leser fragt, wann ein Minijobber die Jahresentgeltgrenze von 5.400 Euro überschreiten darf, ohne dass er sozialversicherungspflichtig wird. |

     

    Antwort | Bei einem 450-Euro-Job kann der Minijobber monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Die jährliche Verdienstgrenze liegt bei 5.400 Euro. Übersteigt der Jahresverdienst die 5.400 Euro, weil der Minijobber in einzelnen Monaten mehr als 450 Euro verdient, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar geschieht:

    • Erhöht sich der Verdienst des Minijobbers auf mehr als 450 Euro gelegentlich und nicht vorhersehbar, sprich bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, z. B. bei einer plötzlichen Krankheitsvertretung, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. Dann darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

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